Habe gehört, dass man seine Pflegeleistung jetzt aus dem Erbe vergütet bekommt, bevor es verteilt wird- stimmt das?

Ist erst im Gesetzgebungsverfahren. Kann noch einige Zeit dauern. Hier die Presseerklärung des BMJ:
Das war in den letzten Wochen als Neuregelung in den Medien - in der Tat. Aber wie das praktisch umgesetzt wird oder werden kann, dafür fehlen noch die Erfahrungen... Auf jeden Fall soll vor allem bei einer nicht-testamentarisch geregelten Erbfolge die Pflegeleistung berücksichtigt werden, und auch bei einer Pflichtteil-Regelung.

Pflegeleistung erhälst du monatlich aus der Pflegeversicherung deiner Eltern! Es ist zwar oft so, dass die Eltern dem Kind, dass sie pflegt das Haus oder die Wohnung testamentarisch zuspricht, was allerdings die anderen evtl. Geschwister nicht vom Pflichtteil ausnimmt.
Indy72 am 21. Februar 2008 13:32 Es stimmt zwar, was du schreibst, aber die Leistungen der Pflegekasse haben mit dem Erbe nichts zu tun.

Momentan kann es gesetzeswegen nicht im Erbfall besonders honoriert werden, wenn man seine Eltern pflegt. Dessen ungeachtet stehen einem ggf. die Leitungen der Pflegeversicherung zu, als da wären Pflegegeld und Rentenanrechnung.
Indy72 am 21. Februar 2008 13:36 Momentan wird aer eine Nuregelung des Erbrechts diskutiert, so dass die Pflegenden angehörigen künftig eventuell im Erbfall besonders bedacht werden könnten. Das Ergebnis steht aber noch lange nicht fest.
DH
Korrekt!