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Wird es auf's Erbe angerechnet, wenn man seine Eltern pflegt?

gefragt von undercover am 21.02.2008 um 13:18 Uhr

Habe gehört, dass man seine Pflegeleistung jetzt aus dem Erbe vergütet bekommt, bevor es verteilt wird- stimmt das?


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Reply


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 21. Februar 2008 13:21
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Ist erst im Gesetzgebungsverfahren. Kann noch einige Zeit dauern. Hier die Presseerklärung des BMJ:

http://tinyurl.com/ytux2t

Kommentar von A771c1885496c251388a1b89bbe694edsmallkoira1975 am 21. Februar 2008 13:22

DH

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 21. Februar 2008 13:30

Korrekt!


anjanni
beantwortet von anjanni am 21. Februar 2008 13:20
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Das war in den letzten Wochen als Neuregelung in den Medien - in der Tat. Aber wie das praktisch umgesetzt wird oder werden kann, dafür fehlen noch die Erfahrungen... Auf jeden Fall soll vor allem bei einer nicht-testamentarisch geregelten Erbfolge die Pflegeleistung berücksichtigt werden, und auch bei einer Pflichtteil-Regelung.

Kommentar von A771c1885496c251388a1b89bbe694edsmallkoira1975 am 21. Februar 2008 13:21

DH

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 21. Februar 2008 13:30

Das sind noch alles ungelegte Eier!


comarel
beantwortet von comarel am 21. Februar 2008 13:20
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Pflegeleistung erhälst du monatlich aus der Pflegeversicherung deiner Eltern! Es ist zwar oft so, dass die Eltern dem Kind, dass sie pflegt das Haus oder die Wohnung testamentarisch zuspricht, was allerdings die anderen evtl. Geschwister nicht vom Pflichtteil ausnimmt.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 21. Februar 2008 13:32

Es stimmt zwar, was du schreibst, aber die Leistungen der Pflegekasse haben mit dem Erbe nichts zu tun.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 21. Februar 2008 13:34
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Momentan kann es gesetzeswegen nicht im Erbfall besonders honoriert werden, wenn man seine Eltern pflegt. Dessen ungeachtet stehen einem ggf. die Leitungen der Pflegeversicherung zu, als da wären Pflegegeld und Rentenanrechnung.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 21. Februar 2008 13:36

Momentan wird aer eine Nuregelung des Erbrechts diskutiert, so dass die Pflegenden angehörigen künftig eventuell im Erbfall besonders bedacht werden könnten. Das Ergebnis steht aber noch lange nicht fest.




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