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Wird eine schriftliche Abmahnung irgendwann aus der Personalakte gelöscht?

gefragt von mulan72mulan72 am 29.09.2007 um 15:14 Uhr

Der Personalchef von damals ist nicht mehr im Unternehmen aber wenn ein Hinweis (was wir vermuten) in der Personalakte steht wird der irgendwann gelöscht bzw ungültig (aufgehoben)?


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Arbeitsrecht (560)
Abmahnung (57)
Personalakte (9)
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Reply


anonym
beantwortet von oldpaed am 29. September 2007 15:24
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Nach zwei Jahren auf Antrag (Prinzip "Treu und Glauben", wenn nichts Weiteres geschehen ist); nach fünf Jahren "endgültig".

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 29. September 2007 19:04

Und wo ist das nachlesbar geregelt?

Kommentar von oldpaed am 29. September 2007 19:54

Versuche, in ein Forum zum Arbeitsrecht zu gelangen; es gibt dort Urteile und Kommentare zum Nachlesen. Ich bin kein Fachmann. Vielleicht ist ein Experte unter uns? Habe die Information mündlich aus gut unterrichteter Quelle.


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 29. September 2007 17:32
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Verlang doch Einsicht in die Personalakte (das steht dir jederzeit zu). Ich hatte mal einen Chef, der bereits nach einem Jahr die Abmahnungen entfernen ließ; allerdings ging er auch recht freigiebig damit um...ggg.


anonym
beantwortet von helenah am 29. September 2007 16:22
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ein Gewerkschafter hat mir mal gesagt: Wenn in Zwei auf die Abmahnung folgenden Jahren nicht aus dem selben Grund abgenahnt wird kann die netfernung aus der Akte verlangt werden, egal wer dann Personalchef ist. Da muss man sich aber selbst drum kümmern. Das machen die nicht von selbst. In jedem Fall kann man einsicht in dieselbe beantragen.


anonym
beantwortet von Sellhaus am 30. September 2007 20:15
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Hallo, eine Abmahnung kommt zur Niederschrift in die Personalakte und verbleibt dort für 12 Monate. Nach 12 Monaten muss die Abmahnung aus der Personalakte entfernt werden. Bekommst Du innerhalb der 12 Monate für die gleiche Sache eine weitere Abmahnung, muss die erste entfernt werden, da in der zweiten Abmahnung für die gleiche Angelegenheit stehen muss " zweite Abmahnung vom Datum ........ und die erste ist somit hinfällig und die zweite hat wieder eine Ablauffrist von 12 Monaten. In der zweiten Abmahnung in gleicher Sache, muss auch auf die erste und dritte Abmahnung hingewiesen werden, da die dritte Abmahnung in gleicher Sache mit einer Kündigung aus dem Betrieb beinhaltet. Einen wechsel in der Geschäftsebene, berührt die Ablauffrist einer Abmahnung nicht. Ich hoffe ich konnte Dir helfen.

Kommentar von Simple_avatar8smallmulan72 am 1. Oktober 2007 07:34

Ja danke die Antworten sind sehr hiolfreich. Werde dies gleich unserer Bekannten so weiter geben.Da ich selber so was nie hatte hab ich ihr gleich gesagt wir fragen da nach. Und es war eine tolle idee ;o)))




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