Ich habe gehört, dass Neubewertungsreserven unter Umständen als Ergänzungskapital anerkanntb werden. Ist das korrekt?
Die Differenz zwischen Marktwert und Buchwert (= Neubewertungsreserve) steht den Kreditinstitut als Haftungsmasse zur Verfügung. In bestimmtem Umfang werden Neubewertungsreserven daher als Ergänzungskapital (Klasse I) anerkannt.