Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen 50% der Kosten für eine künstliche Befruchtung und das maximal 3-mal. Wie sieht das bei der privaten Krankenversicherung aus?
Eine private Krankenkasse muss die Kosten für die künstliche Befruchtung einer Ehefrau so lange übernehmen, wie Aussicht auf Erfolg der Behandlung besteht. Dies gilt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH)selbst dann, wenn die Frau bereits ein Kind mit Hilfe künstlicher Befruchtung bekommen hat. Krankenkassen können danach die weitere Kostenübernahme erst dann verweigern, wenn die Erfolgswahrscheinlichkeit einer so genannten In-vitro-Befruchtung bei unter 15 Prozent liegt. Das sei im Durchschnitt bei Frauen ab 40 der Fall, könne individuell aber auch früher oder später eintreten. (AZ: IV ZR 113/04)
(siehe:http://www.123recht.net/article.asp?a=14538)