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Wird eine 2001 erfolgte Schenkung nach dem neuen Erbschaftsteuergesetz von 2009 behandelt?

gefragt von juwol am 01.04.2009 um 23:14 Uhr

In 2001 erbten sowohl mein Vater als auch ich mehrere Grundstücke von meiner Mutter. Mein Vater hat mir im Jahre 2001 seinen Anteil mit Schenkungsvertrag übergeben. Seine uneheliche Tochter hat sich jetzt bei mir gemeldet und mich darüber informiert, daß sie sofort nach seinem Tode bei Gericht einen Antrag stellen wird, um einen Teil der Grundstücke zu erhalten (bzw. den entsprechenden Gegenwert in Euro). Mein 84-jähriger Vater wird seit ca. 1 1/2 Jahren von mir gepflegt - seine uneheliche Tochter hat keinen Kontakt zu ihm. Was passiert, falls mein Vater vor Ablauf der 10 Jahre nach erfolgter Schenkung sterben sollte? Kommt noch das Erbschaftssteuergesetzt von 2001 zur Anwendung, d.h. ich muß seiner unehelichen Tochter entsprechend abfinden oder kommt das neue Erbschaftssteuergesetzt zur Anwendung? Dies würde dann wohl bedeuten, daß mir die Pflege angerechnet wird und daß seiner unehelichen Tochter eventuell nur 1/10 bzw. 2/10 des Schenkungsbetrages zustehen?


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holsch
beantwortet von holsch am 1. April 2009 23:17
0x
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nach meinem verständnis, nein..

aber ich bin nur "normalmensch"...wenn überhaupt



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