Wird ein Stipendium auf das Arbeitslosengeld 2 angerechnet?

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Stipendien nach dem Stipendiengesetz (§ 5 Abs. 3 Satz 1 StipG) sind besonders privilegiert und dürfen nicht angerechnet werden.

http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/FH-11---20.06.2012.pdf

Dennoch: Stipendium auf jeden Fall melden.

Wenn du durch eigenes Einkommen incl. Kindergeld, über deinem Anteil des AlG 2 liegst, fällst du aus der Bedarfsgemeinschaft deiner Eltern raus. Dein Anteil wird also gestrichen. Du müsstest dann deinen Mietanteil und deine Verpflegung direkt an deine Eltern zahlen.

Stipendium muss ggf. völlig unberücksichtigt bleiben, darf also auch nicht fiktiv oder für die Bestimmung der BG-Zugehörigkeit herangezogen werden.

Privilegiert heißt im Grundsatz, vollkommen außen vor ... als wäre es gar nicht vorhanden ...

es gibt gewisse freibeträge.

3.300 eur düften davon noch gedeckt sein. du solltest das am besten direkt mit deinem betreuer beim job center klären, bzw. bei negativer antwort von einem anwalt klären lassen.