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Wird ein Schaden am Bau durch Vandalismus auch ohne Bauleistungsversicherung ersetzt?

gefragt von sandplatzgott am 28.11.2008 um 17:52 Uhr

Mein Arbeitskollege baut zur Zeit sein Eigenheim, musste jedoch gestern erhebliche Mängel am Bau feststellen, die durch Vandalismus entstanden sind. Leider hatte er zu diesem Zeitpunkt noch keine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Hat er trotzdem noch Möglichkeiten, seine Schadenersatzansprüche erstattet zu bekommen?

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KlausNeumann
beantwortet von KlausNeumann am 29. November 2008 20:57
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Nein. Wer soll es denn ersetzen, wenn es keine Versicherung gibt?

www.wohnung.com


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 28. November 2008 18:07
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Bauleistungsversicherung

Bauleistungsversicherung oder auch Bauwesenversicherung ist quasi die Vollkasko-Versicherung für Schäden am Bauwerk und der Baustelle während der gesammten Bauzeit. Versichert sind im allgemeinen unvorhergesehene Beschädigungen oder Zerstörungen von Leistungen durch höhere Gewalt, also der so genannte Bauunfall während der Bauzeit.

es ist nicht erforderlich, dass die Verursacher ermittelt werden der Versicherungsfall tritt bereits mit dem Schaden ein

Versichert werden durch die Bauleistungsversicherung folgende Schäden:

Elementarereignisse wie Sturm, Frost, Hagel und Regen Fahrlässigkeit und Böswilligkeit der Erfüllungsgehilfen/Auftragnehmer Beschädigungen durch fremde Personen Ausführungsfehler Unachtsamkeit Ungeschicklichkeit der Ausführenden Diebstahl fest mit dem Gebäude verbundener Teile

Leistungen, die durch die Bauleistungsversicherung abgesichert werden sind: Schadensgutachterkosten Baugrund und Bodenmassen Aufräumungskosten Unvorhergesehene Schäden Schäden im Bergbaugebiet Gefahr des Aufschwimmens Innere Unruhen, Streik, Aussperrung Leitungswasser- und Sturmschäden an fertig gestellten Bauteilen


andreas48
beantwortet von andreas48 am 28. November 2008 18:06
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nur über eie Anzeige und dann müssen die Täter gefunden werden..


zj1000
beantwortet von zj1000 am 28. November 2008 17:58
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Nur wenn der Verursacher gefunden wird


anonym
beantwortet von Elsenbusch am 22. März 2009 10:38
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Laut §7 Nr1 VOB/B: Kein Anspruch gegenüber dem Auftragnehmer...Vandalismus zählt zu den "Nicht zu vertretenden Umständen".... ganz schlecht für den Kollegen....Er hat sogar den AN für die jetzt zerstörte aber schon fertiggestellte Leistung nach Vertrag zu entlohnen...(§6 Nr.5 VOB/B)... Der einzige Weg ist es Anzeige zu erstatten und die Täter dingfest zu machen.... Ansonsten.....Pech gehabt..... Hoffe das hilft euch ein wenig weiter... schöne Grüße Elsenbusch


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