Muss ein Kontoauszug beim Finanzamt immer in Papierform vorliegen, oder wird auch ein online-Auszug anerkannt?
Ja, seit diesem Jahr werden Online-Kontoauszüge auch offiziell von den Finanzämtern anerkannt, bis 31.12.2007 mußte er in Originalpapier vorliegen. Aber inzwischen hat sich die Rechtslage den Gegebenheiten - immer mehr Banken bieten nur online-Auszüge und online-Steuerbescheinigungen an - angepaßt.
Bei Bewerbetreibenden sollten immer auch die Original-Kontoauszüge vorgelegt werden können. So kannst Du im Falle einer Tiefen- bzw. Außenprüfung Ärger vermeiden, denn ein Ausdruck wird nicht von jedem Prüfer anerkannt.
Also bei uns wird das immer anerkannt, hatten noch nie Probleme.