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Wird ein Lebenslauf unterschrieben?

gefragt von aline1507aline1507 am 13.11.2008 um 1:01 Uhr

Die Frage gab es hier zwar wohl schon einmal, wurde aber nicht eindeutig beantwortet...Vielen Dank für fachkundige Auskunft!


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honey1989
beantwortet von honey1989 am 13. November 2008 01:03
3x
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wofür ist der lebenslauf den nich denke mal für eine bewerbung? also wenn es darfür ist wird es nich unterschrieben da wird nur das anschreiben unterschrieben

Kommentar von Stitchi am 13. November 2008 01:03

Falsch!

Kommentar von 44e7c6a93bc93b325dbde0fd3168196dsmallDieAbby am 13. November 2008 01:04

ne richtig...steht in den bewerbungsratgebern vonner sparkasse und die sind von diesem jahr ;)

Kommentar von Simple_avatar8smallhoney1989 am 13. November 2008 01:04

aber ich hätte vor paar wochen noch ein bewerbungsträning und da musste ein lebenslauf nich unterschrieben werden ... für die bewerbung

Kommentar von 50b6a57e0973ea3d63d23c02a881292csmallDaSu81 am 13. November 2008 01:04

Gsr nicht falsch: richtig so! Bewerbungsschreiben unterschreiben, Lebenslauf nicht!

Also: DH!

Kommentar von 4f19440479ddcdbaecc688e5d7021208smallaline1507 am 13. November 2008 01:06

In diesem Fall geht er an die Regierung von Oberbayern, zur Prüfung meiner Zulassung. Ich unterschreibe ihn jetzt einfach mal. Schaden kann´s nicht, oder? Aber wer weiss, diese "Ämter" ;-)

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 13. November 2008 01:25

Was für eine Zulassung? Bei einer Behörde sollte man schauen, was genau verlangt wird.

Kommentar von 42bf063a1bdde958817f28c8ac20342esmallLeoMama am 13. November 2008 01:07

Dem schließe ich mich an...Anschreiben ja, Bewerbung nein! Habe ich jedenfalls immer so gemacht!

Kommentar von Stitchi am 13. November 2008 01:12

Leute, ich bekomme täglich Bewerbungen auf den Tisch. 80% unterschreiben den CV und das ist gut so.


anonym
beantwortet von Stitchi am 13. November 2008 01:03
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Ja, immer. Nur bei Online-Bewerbungen selbstverständlich nicht. Bleibe hier einfach bei der sog. "altmodischen Weise", da kommst Du weiter.


Nordlicht
beantwortet von Nordlicht am 13. November 2008 01:03
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ja- immer. Das ist ein Dokument, wie ein Vertrag der auch immer handschriftlich unterzeichnet wird! Ausserdem segnest Du damit Deine eigenen Angaben wahrheitsgetreu ab.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 13. November 2008 01:30

''Das ist ein Dokument, wie ein Vertrag der auch immer handschriftlich unterzeichnet wird!''

Nö, bei einer Bewerbung um eine Arbeitsstelle nicht.


anonym
beantwortet von mrbig90 am 13. November 2008 01:03
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Ja.


Igitta
beantwortet von Igitta am 13. November 2008 01:06
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Nur das Begleitschreiben, der Lebenslauf nicht.



Gerdchen
beantwortet von Gerdchen am 13. November 2008 01:06
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Wenn du dich bewerben willst musst du schon den Lebenslauf genau so wie deine eigentliche Bewerbung unterschreiben und bitte nicht als copi!

Kommentar von Stitchi am 13. November 2008 01:12

GENAU!!!


anonym
beantwortet von benz7173 am 13. November 2008 01:06
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richtig man unterschriebt das anschreiben aber niemals den lebenslauf........


bitmap
beantwortet von bitmap am 13. November 2008 01:28
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  • Es gibt keine rechtliche Vorschrift, die das Unterschreiben des Lebenslaufes für eine Stellenbewerbung vorschreibt.

  • Bei Behörden sollte man ganz genau die Anforderung lesen.


Anne83
beantwortet von Anne83 am 13. November 2008 01:39
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Kenne es auch nicht, aber:

Personalleiter erwarten von Ihnen, dass Sie Anschreiben und Lebenslauf unterschreiben. Mit Ihrer Unterschrift wird der Lebenslauf zu einem höherwertigen Dokument und ist Ihnen eindeutig zuzuordnen.

http://www.bewerbungspsychologie.de/unterschriftunteranschreibenundlebenslauf.html


DaSu81
beantwortet von DaSu81 am 13. November 2008 01:03
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Ich habe gelernt:Nein; aber ich habe auch schon Gegenteiliges gehört. Also ich unterschreibe mein Bewerbungsschreiben, aber den Lebensauf nicht - den versehe ich nur mit Ort und Datum.


anonym
beantwortet von AngelikaS am 13. November 2008 07:31
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Also ich weiß noch, dass ich früher (für die Anmeldung zum Uniabschluss und die Bewerbung) den Lebenslauf unterschreiben musste. Das stand extra bei den Bedingungen dabei. Deshalb habe ich es immer so gehalten.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 13. November 2008 19:14

Es kommt schlicht und ergreifend darauf an, wofür man den Lebenslauf abgeben muss.

  • Für eine Stellenbewerbung ist der Lebenslauf - eigentlich - eine Auflistung des Werdegangs und sollte optimalerweise mit den beigelegten anderen Dokumenten (Zeugnisse) ''übereinstimmen'' (wenn man da mogelt, kann das richtige Probleme geben, bis zur fristlosen Kündigung)

  • Für eine Behörde dient es oft zur Bestätigung des Werdegangs und da muss man seinen Werdegang (wie auch andere auszufüllende Formulare und Anträge) auch mit der Unterschrift bestätigen

Kommt also drauf an, welchem Zweck der Lebenslauf dient.


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