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Wird ein hagelschaden von der Versicherung gezahlt?

gefragt von Gerryfrizz am 31.08.2009 um 20:58 Uhr

Auch wenn ich nur die Haftpflichtversicherung abgeschlossen habe?

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spaniennetz
beantwortet von spaniennetz am 31. August 2009 20:59
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Hilfreichste Antwort

Ja klar - bei Teilkasko-Schutz mit/ohne Selbstbeteiligung. Allerdings wird von der Versicherung gern geprüft - ob es zu der angegebenen Zeit/Ort auch wirklich gehagelt hat!!! Haftpflicht sichert Deine Schäden bei anderen.

Kommentar von Simple_avatar6smallPlayaNr1 am 2. September 2009 11:54

DIE ANTWORT IST SOWAS VON FALSCH!!!!!! ER HAT NUR EINE HAFTPFLICHT SPRICH KEINE KASKO also bekommt er gar nichts! und dafür auch noch eine auszeichnung als beste antwort looool SUPER GERRYFRIZZ


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anonym
beantwortet von Oligius am 14. November 2009 16:34
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Ich nehme mal an es geht um Deine Kfz-Versicherung. Die Haftpflichtversicherung übernimmt nur Schäden die Du anderen Personen mit Deinem Fahrzeug zufügst. Also nie Schäden an Deinem Auto. Eine Teilkasko übernimmt auch Schäden an Deinen Auto, für die Du nicht indirekt verantwortlich gemacht werden kannst. Zum Beispiel Wildschäden, Diebstahl, Hagelschäden usw. Eine Vollkaskoversicherung übernimmt im Prinzip alle Schäden an Deinem Fahrzeug wenn Du Ihn schuldhaft verursacht hast. Ausnahme: Der Schaden wurde vorsätzlich, sprich absichtlich, verursacht. Bei grober Fahrlässigkeit kommt es auf den Versicherungstarif an den du abgeschlossen hast, ob dieser Baustein mit eingeschlossen ist.


PlayaNr1
beantwortet von PlayaNr1 am 2. September 2009 11:54
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NEIN ZAHLT SIE NICHT! DU BRAUCHST EINE TK


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 31. August 2009 21:01
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eine haftpflichtversicherung versichert Dein tun....

wenn Du nachweisen kannst, daß Du den hagel herbeigeführt hat, es aber nicht verhindern konntest, dann ja


Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 31. August 2009 21:01
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Beim Kfz zahlt es die Teilkasko.
Bei der Wohnung die Hausratversicherung.


swissdog
beantwortet von swissdog am 31. August 2009 21:00
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nur, wenn du extra eine hagelversicherung abgeschlossen hast


Ally32
beantwortet von Ally32 am 31. August 2009 20:59
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NEin, da muss mindestens Teilkasko da sien


Lorelei79
beantwortet von Lorelei79 am 31. August 2009 20:58
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Nein, das ist höhere Gewalt.


anonym
beantwortet von Blubberbohne am 31. August 2009 20:58
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Nö, den übernimmt evtl aber die TK..


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