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Wird ein Dachdecker bestraft, wenn ihm ein Ziegel versehentlich runterfällt, und jem. tödl. trifft?

gefragt von julisonne am 12.06.2009 um 10:47 Uhr
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Recht x 35.026

Scorpionin71
beantwortet von Scorpionin71 am 12. Juni 2009 10:51
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Wenn er alle Vorschriften beim Arbeiten beachtet hat (Vorsichtsmaßnahmen wie Gehwegabsperrung) etc. und ihm dadurch keine Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, dann nicht. Ansonsten fahrlässige Tötung.

Kommentar von mig112 am 12. Juni 2009 10:55

DH


gri1su
beantwortet von gri1su am 12. Juni 2009 10:50
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Auf jeden Fall kommt es zu einer Untersuchung. Wenn sich dann dabei herausstellt, dass die Vorschriften nicht eingehalten wurden, muss sich der Dachdenker auch dafür vor Gericht verantworten.


belmondo
beantwortet von belmondo am 12. Juni 2009 10:48
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Normalerweise sind dann die Wege unten abgesperrt!


Goopher
beantwortet von Goopher am 12. Juni 2009 10:55
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Normalerweise ja denn wenn entsprechende Vorkehrungen (Fangnetze, Absperrung etc.) vorhanden gewesen wären - hätte es niemanden unten treffen können. Das Gericht wird viele Fragen stellen "Wie ist die Absicherung der Baustelle?" "War die Person unbefugt auf der Baustelle" "Hat sie einen Helm getragen" etc. Sollten die Sicherheitsmaßnahmen mangelhaft gewesen sein - gibts sicherlich ne Mitschuld wegen Fahrlässigkeit.


magicbird
beantwortet von magicbird am 12. Juni 2009 10:47
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regulärer arbeitsunfall. tragischer arbeitsunfall....


anonym
beantwortet von MariusM am 12. Juni 2009 10:48
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Wenn es fahrlässig war, ja (waren z.B. Fangnetzte vorgesehen oder falsch befestigt?)


Virginia47
beantwortet von Virginia47 am 12. Juni 2009 11:08
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Weniger. Dafür gibt es Schutzvorkehrungen. Wenn diese nicht eingehalten werden, wird der Baustellenverantwortliche bestraft. Der Dachdecker bekommt vielleicht eine Mitschuld, weil er da nicht hätte arbeiten dürfen. Aber der Baustellenverantwortliche trägt die Hauptschuld.


anonym
beantwortet von xxxDiegoxxx am 4. Juli 2009 19:50
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Es kommt drauf an, inwiefern er schuldig ist. Hat er die Vorschriften nicht beachtet, ist er schuldig.


Kiriyama
beantwortet von Kiriyama am 13. Juni 2009 11:56
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Nein

war ja ein Zufalls Unfall kann ja man nicht den Dachdecker bestrafen dafür das der Stein runterfiel


anonym
beantwortet von rafuchs1 am 13. Juni 2009 09:01
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Unterschieden wird zwischen zivilrechtlicher Haftung auf Schadensersatz, was in der Regel über die Haftpflichtversicherung abgewickelt wird und der strafrechtlichen Verfolgung wegen fahrlässiger Tötung. Wenn der Ziegel versehentlich (fahrlässig) herunterfiel und Schutzvorschriften nicht beachtet wurden, spricht recht viel für einen solchen Vorwurf,der in einer Gerichtsverhandlung zu klären sein wird. Hier hängt es dann von den Gesamtumständen des Einzelfalles ab, insbesondere, ob schon andere Vorverurteilungen vorliegen.


anonym
beantwortet von julisonne am 12. Juni 2009 13:30
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Natürlich wird er eine Strafe bekommen. Laut Paragraph 222 StGB (fahlässige Tötung), kann jemand mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden, der fährlässig den Tod eines Menschen verursacht. Der Richter entscheidet welche Strafe er bekommt.


stefvol
beantwortet von stefvol am 12. Juni 2009 11:54
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eigentlich ne blöde Frage - natürlich haftet er bzw seine Versicherung, wobei - wenn einer dabei hops geht nutzt auch Schadensersatz oder Knast dem Opfer auch nix mehr -


Liebeslilie
beantwortet von Liebeslilie am 12. Juni 2009 10:56
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Wenn Dacharbeiten durchgeführt werden, stehen unten Schilder und wer trotzdem dort langgeht, hat selber Schuld... Immerhin wurde er gewarnt

Kommentar von 1c974a3fd5d0e65f7280859db2bed98csmallrolithechief am 12. Juni 2009 19:56

und wenn derjenige blind war und vo einem hund geführt wurde?


anonym
beantwortet von Chaosladysteffi am 12. Juni 2009 10:52
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zum ersten ist er dagegen versichert, wenn er die "sicherungsregeln" eingehalten hat. d.h. absperrung usw. wenn nicht, kommt er wegen fahrlässiger tötung dran. oder fahrlässige körperverletzung mit todesfolge dran.


DerSteppenwolf
beantwortet von DerSteppenwolf am 12. Juni 2009 10:49
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nein, wieso sollte er auch.


DracoRex
beantwortet von DracoRex am 12. Juni 2009 10:48
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wenn er es nicht vorsätzlich gemacht hat, dann nicht. Außerdem ist er versichert gegen solche Unfälle.

Kommentar von mig112 am 12. Juni 2009 10:54

Deine Antwort ist leider totaler QUATSCH!!

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 12. Juni 2009 15:29

aber wir wissen sicherlich was gemeint war


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