
Wenn er alle Vorschriften beim Arbeiten beachtet hat (Vorsichtsmaßnahmen wie Gehwegabsperrung) etc. und ihm dadurch keine Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, dann nicht. Ansonsten fahrlässige Tötung.

Auf jeden Fall kommt es zu einer Untersuchung. Wenn sich dann dabei herausstellt, dass die Vorschriften nicht eingehalten wurden, muss sich der Dachdenker auch dafür vor Gericht verantworten.

Normalerweise ja denn wenn entsprechende Vorkehrungen (Fangnetze, Absperrung etc.) vorhanden gewesen wären - hätte es niemanden unten treffen können. Das Gericht wird viele Fragen stellen "Wie ist die Absicherung der Baustelle?" "War die Person unbefugt auf der Baustelle" "Hat sie einen Helm getragen" etc. Sollten die Sicherheitsmaßnahmen mangelhaft gewesen sein - gibts sicherlich ne Mitschuld wegen Fahrlässigkeit.

regulärer arbeitsunfall. tragischer arbeitsunfall....
Wenn es fahrlässig war, ja (waren z.B. Fangnetzte vorgesehen oder falsch befestigt?)

Weniger. Dafür gibt es Schutzvorkehrungen. Wenn diese nicht eingehalten werden, wird der Baustellenverantwortliche bestraft. Der Dachdecker bekommt vielleicht eine Mitschuld, weil er da nicht hätte arbeiten dürfen. Aber der Baustellenverantwortliche trägt die Hauptschuld.
Es kommt drauf an, inwiefern er schuldig ist. Hat er die Vorschriften nicht beachtet, ist er schuldig.

war ja ein Zufalls Unfall kann ja man nicht den Dachdecker bestrafen dafür das der Stein runterfiel
Unterschieden wird zwischen zivilrechtlicher Haftung auf Schadensersatz, was in der Regel über die Haftpflichtversicherung abgewickelt wird und der strafrechtlichen Verfolgung wegen fahrlässiger Tötung. Wenn der Ziegel versehentlich (fahrlässig) herunterfiel und Schutzvorschriften nicht beachtet wurden, spricht recht viel für einen solchen Vorwurf,der in einer Gerichtsverhandlung zu klären sein wird. Hier hängt es dann von den Gesamtumständen des Einzelfalles ab, insbesondere, ob schon andere Vorverurteilungen vorliegen.
Natürlich wird er eine Strafe bekommen. Laut Paragraph 222 StGB (fahlässige Tötung), kann jemand mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden, der fährlässig den Tod eines Menschen verursacht. Der Richter entscheidet welche Strafe er bekommt.
eigentlich ne blöde Frage - natürlich haftet er bzw seine Versicherung, wobei - wenn einer dabei hops geht nutzt auch Schadensersatz oder Knast dem Opfer auch nix mehr -

Wenn Dacharbeiten durchgeführt werden, stehen unten Schilder und wer trotzdem dort langgeht, hat selber Schuld... Immerhin wurde er gewarnt
rolithechief am 12. Juni 2009 19:56 und wenn derjenige blind war und vo einem hund geführt wurde?
zum ersten ist er dagegen versichert, wenn er die "sicherungsregeln" eingehalten hat. d.h. absperrung usw. wenn nicht, kommt er wegen fahrlässiger tötung dran. oder fahrlässige körperverletzung mit todesfolge dran.

wenn er es nicht vorsätzlich gemacht hat, dann nicht. Außerdem ist er versichert gegen solche Unfälle.
DH