Schräge zwischen 2m. und 1m. Höhe = 50%. Schräge unterhalb 1m. Raumhöhe darf nicht berechnet werden.
was ist ein drempel?
Genau DAS wollt ich auch grad fragen.... hab dann aber im Lexikon geschaut und bin nun auch nicht schlauer....
Mumfuerdrei am 3. November 2009 13:35 ...möchte ich auch gerne wissen!
... der letzte, ungenutzte Teil einer Dachschräge, meist in der Höhe von 80 cm. Da, wo man sich immer den Kopf einhaut ;-)
Werter Forumsteilnehmer, werte Forumsteilnehmerin, werte Forumsteilnehmer,
die Wohnflächenberechnung wird regelmäßig nach WoFIV oder auch nach der II. BV ausgeführt, was schlussendlich bedeutet, dass Flächen ab 1,50 m voll anzurechnen sind.
Schauen Sie doch auch mal unter www.baumängelforum.de
Eine Seite auf die ich zufälligerweise bei einer Internetrecherche aufmerksam geworden bin.
Habe gehört dort würde man in so einigen Fällen fündig. Wie es zu diesem Thema hier aussieht, weiß ich natürlich nicht. Einfach mal nachschauen.
Vielleicht kann man Ihnen dort weiter helfen.
Markus Reinartz Freier Sachverständiger für Bauwesen
Hauptstraße 51 53894 Mechernich
PS. Meine Beiträge hier im Forum stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden.
Wenn die Flächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) ausgeführt wurde, trifft das zu, was Manne67 schrieb. Manchmal wird aber auch die DIN 277 angewendet. Dann wird die Grundfläche unter Schrägen voll mitgerechnet.
ja das habe ich auch gehört.
daaaannnnke - das wollte ich wissen!
Genau! Der Drempel spielt von daher für die Berechnung der Wohnfläche keine Rolle, wenn er eine Höhe von weniger als 1 m hat.