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wird ein 80cm hoher Drempel zum Wohnraum hinzugerechnet?

gefragt von lalelu67 am 03.11.2009 um 13:32 Uhr
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anonym
beantwortet von Manne67 am 3. November 2009 13:36
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Schräge zwischen 2m. und 1m. Höhe = 50%. Schräge unterhalb 1m. Raumhöhe darf nicht berechnet werden.

Kommentar von urmel1981 am 3. November 2009 13:37

ja das habe ich auch gehört.

Kommentar von lalelu67 am 3. November 2009 13:37

daaaannnnke - das wollte ich wissen!

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 3. November 2009 13:39

Genau! Der Drempel spielt von daher für die Berechnung der Wohnfläche keine Rolle, wenn er eine Höhe von weniger als 1 m hat.


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anonym
beantwortet von urmel1981 am 3. November 2009 13:33
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was ist ein drempel?

Kommentar von BeardedDragon am 3. November 2009 13:35

Genau DAS wollt ich auch grad fragen.... hab dann aber im Lexikon geschaut und bin nun auch nicht schlauer....

Kommentar von D3f591b534e3a9cf7598ea5ae631721dsmallMumfuerdrei am 3. November 2009 13:35

...möchte ich auch gerne wissen!

Kommentar von Simple_avatar2smallturalo am 3. November 2009 13:35

Drempel wird auch Kniestock genannt, das ist das grade Teil Wand unter einer Dachschräge

Kommentar von urmel1981 am 3. November 2009 13:37

DANKE

Kommentar von lalelu67 am 3. November 2009 13:36

... der letzte, ungenutzte Teil einer Dachschräge, meist in der Höhe von 80 cm. Da, wo man sich immer den Kopf einhaut ;-)


anonym
beantwortet von MarkusReinartz am 9. November 2009 16:05
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Werter Forumsteilnehmer, werte Forumsteilnehmerin, werte Forumsteilnehmer,

die Wohnflächenberechnung wird regelmäßig nach WoFIV oder auch nach der II. BV ausgeführt, was schlussendlich bedeutet, dass Flächen ab 1,50 m voll anzurechnen sind.

Schauen Sie doch auch mal unter www.baumängelforum.de

Eine Seite auf die ich zufälligerweise bei einer Internetrecherche aufmerksam geworden bin.

Habe gehört dort würde man in so einigen Fällen fündig. Wie es zu diesem Thema hier aussieht, weiß ich natürlich nicht. Einfach mal nachschauen.

Vielleicht kann man Ihnen dort weiter helfen.

Markus Reinartz Freier Sachverständiger für Bauwesen

Hauptstraße 51 53894 Mechernich

PS. Meine Beiträge hier im Forum stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden.


anonym
beantwortet von Imera am 4. November 2009 16:05
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manne hat recht


anonym
beantwortet von stig67 am 4. November 2009 16:04
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Wenn die Flächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) ausgeführt wurde, trifft das zu, was Manne67 schrieb. Manchmal wird aber auch die DIN 277 angewendet. Dann wird die Grundfläche unter Schrägen voll mitgerechnet.


anonym
beantwortet von ProPhiL am 3. November 2009 13:33
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soviel ich weis: schräge ist schräge.. und schrägen werden mit 50% berechnet.. aber bin mir nicht gaaanz sicher..

Kommentar von urmel1981 am 3. November 2009 13:36

80cm hohe Schräge?das ist ein Drempel?


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