Ist es möglich bei besonderer Schwere der Weißfleckenkrankheit diese als Behinderung anerkennen zu lassen? Kennt sich jemand damit aus? Was für Kriterien und Alltagseinschränkungen müssen gegeben sein, damit die Weißfleckenkrankheit als Behinderung gilt?
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Pigmentstörungen (z.B. Vitiligo) an Händen oder Gesicht werden mit "gering" GdB/MdE-Grad 10 und bei "ausgedehnt" mit Gdb/MdE- Grad 20 bewertet.
Vitiligo oder auch Weißfleckenkrankheit gilt in besonders schweren Fällen als Schwerbehinderung von bis zu 30 Prozent, weil man unter den sozialen Auswirkungen psychisch leidet und sich ggf. anders verhält, bewegt und kleidet. Das ist eine enorme Einschränkung, die- wie gesagt- in schweren Fällen zu der Anerkennung einer Schwerbehinderung von 30% führen kann.
Der Status einer Schwerbehinderung beginnt mit 50 Prozent und man erhält einen Schwerbehindertenausweis. Bei einem Grad von 10-40 Prozent liegt eine Behinderung vor.
Nein. Das ist ja auch keine Behinderung, so daß man nicht arbeiten kann.
Das ist so nicht richtig.
es kann sein das es eine Behinderung darstellt...wenn man nach dem man z. B. Krebs hatte kann man auch wieder arbeiten gehen so kann man das nicht sehen