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Wird die Weißfleckenkrankheit in schweren Fällen als Behinderung anerkannt?

gefragt von cherrymarry am 09.04.2008 um 12:45 Uhr

Ist es möglich bei besonderer Schwere der Weißfleckenkrankheit diese als Behinderung anerkennen zu lassen? Kennt sich jemand damit aus? Was für Kriterien und Alltagseinschränkungen müssen gegeben sein, damit die Weißfleckenkrankheit als Behinderung gilt?


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anonym
beantwortet von vincent am 9. April 2008 12:54
6x
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Pigmentstörungen (z.B. Vitiligo) an Händen oder Gesicht werden mit "gering" GdB/MdE-Grad 10 und bei "ausgedehnt" mit Gdb/MdE- Grad 20 bewertet.


anonym
beantwortet von cardo92 am 9. April 2008 12:58
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Vitiligo oder auch Weißfleckenkrankheit gilt in besonders schweren Fällen als Schwerbehinderung von bis zu 30 Prozent, weil man unter den sozialen Auswirkungen psychisch leidet und sich ggf. anders verhält, bewegt und kleidet. Das ist eine enorme Einschränkung, die- wie gesagt- in schweren Fällen zu der Anerkennung einer Schwerbehinderung von 30% führen kann.

Kommentar von Nunuhueper am 9. April 2008 15:20

Der Status einer Schwerbehinderung beginnt mit 50 Prozent und man erhält einen Schwerbehindertenausweis. Bei einem Grad von 10-40 Prozent liegt eine Behinderung vor.


mitra54
beantwortet von mitra54 am 9. April 2008 12:48
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Nein. Das ist ja auch keine Behinderung, so daß man nicht arbeiten kann.

Kommentar von vincent am 9. April 2008 12:56

Das ist so nicht richtig.


anonym
beantwortet von pascual am 9. April 2008 12:49
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Nein. Warum auch.


redwitch81
beantwortet von redwitch81 am 9. April 2008 12:55
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es kann sein das es eine Behinderung darstellt...wenn man nach dem man z. B. Krebs hatte kann man auch wieder arbeiten gehen so kann man das nicht sehen



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