Wird die Rente meiner Mutter bei meinem Hartz IV angerechnet? Sie wohnt seit kurzem bei mir!

4 Antworten

Mit deiner Mutter bildest du keine Bedarfsgemeinschaft. Die Miete wird pro Kopf aufgeteilt.

Wenn ihr Rente ausreichend ist, muss sie dir die Hälfte zahlen. Diesen wird das JobCenter dann kürzen. Sollte ihr weniger als die Grundsicherung von 382,00 bleiben, kann sie aufstockend Grundsicherung im Alter beantragen.

Falls du sie pflegst und sie Pflegegeld erhält ist dieses eine zweckgebundene Leistung und KEIN Einkommen.

Wahrscheinlich wird das Amt versuchen aus eurer Situation eine Bedarfsgemeinschaft zu machen, wenn du mit der Pflegeversicherung enen Nachweiss über die gesundheitliche Situation deiner Mutter erbringen könntest , im Zusammenhang des Engagementes deiner Mutter gegenüber ( das sie bei dir aus gesundheitlichen Gründen wohnt ) , wäre das bestimmt hilfreich, viel Erfolg.

Hierzu gibt dir das Jobcenter genauestens Auskunft.