Hallo- ich arbeite seit ein paar Tagen in einer Postagentur. 18 Uhr ist dann geschlossen. Die Kassen-Abrechnung dauert dann ca. 1/2 - 3/4 Stunde. Zählt diese Zeit als Arbeitszeit? Danke im voraus

Ja, du arbeitest ja. Wäre ja schlimm wenn man nur noch die Arbeitszeit während der Öffnungszeit vergütet bekäme! Frag aber besser nochmal deinen Chef, da sowas überall anders geregelt wird!

Das ist Arbeitszeit. Ob sie extra vergütet wird, hängt von Deinem Arbeitsvertrag ab.
Also ich würde im Arbeitsvertrag mal nachlesen, aber eigentlich ist dies schon Arbeitszeit. Kannst es ja nicht vor 18 Uhr machen.
Ich hab auch mal in einer Postagentur gearbeitet und die Abrechnung wurde nicht als Arbeitszeit gezählt...das kommt wahrscheinlich auf Deinen Chef an. Ich fand es jedenfalls unmöglich...vielleicht weiß jemand, wie sowas gesetzlich geregelt ist? Schließlich kann man mit der Abrechnung nicht schon um 17:30 anfangen, damit man pünktlich Feierabend hat.

Wenn die Abrechnung so lange dauert, muss wohl zumindest eine bestimmte Zeit noch zur Arbeitszeit zählen - vermutlich eine halbe Stunde bis 18:30h. Es gibt aber auch Geschäfte, in denen nur die reine Öffnungszeit zur Arbeitszeit gezählt wird - da habe ich mich früher bei meinen Jobs oft geärgert.

Steht das nicht in Deinem Arbeitsvertrag?Vermutlich nicht,weil wird gerne untermauert. Es gibt ein Tarifvertrag,ein Kleines Büchlein,das sollte für jedermann einsichtbar sein.Das ist Pflicht,diesen auszulegen.Bei uns hing es an einem schwarzen Brett.Bei mir war es so, für den Einzelhandel/Kassiertätigkeit wird vergütet was mehr als eine Vietel Std.hinausgeht. Von Verkäuferinnen in Karstadt weiß ich, daß sie das als Freizeit vergütet bek.(wird mit der Stechuhr abgerechnet.)Wie das bei der Post ist weiß ich allerdings nicht.Deswegen mein Hinweis zum Tarifvertrag. Ich hoffe ich konnte Dir wenigstens einbischen weiterhelfen.

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