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Wird die Auszahlung der Risikolebensversicherung besteuert?

gefragt von Hittihitti am 16.07.2009 um 9:22 Uhr

Meine Schwester und ich bekommen jetzt nach dem Tod unserer Mutter eine Risikolebensversicherung ausbezahlt. Muß dieses Geld besteuert werden?


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anonym
beantwortet von anjanni am 16. Juli 2009 09:27
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Nein. Und das besonders Gute: Dafür wird nicht mal Erbschaftssteuer fällig.

(Jedenfalls ist das mein letzter Kenntnisstand.)

Nur wenn Du HartzIV beziehst, partizipiert der Staat wahrscheinlich: dann wird Dir das als Einnahme angerechnet.

Kommentar von mohren2 am 19. Oktober 2009 14:53

Schau doch mal, hier gibt es wohl die besten Konditionen: www.risikoleben-testsieger.com


AlexGay
beantwortet von AlexGay am 16. Juli 2009 09:28
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Das kommt drauf an wie lange die Versicherung bereits bestand. Ich glaube ab 12 Jahre Laufzeit ist sie steuerfrei.

Kommentar von Trinchen2001 am 16. Juli 2009 09:32

Das gilt bei altverträgen von kapitallebensversicherungen die an den versicherungsnehmer regulär zum ablauf ausgezahlt werden


anonym
beantwortet von Trinchen2001 am 16. Juli 2009 09:34
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Mein herzliches Beileid!

Bezüglich der Auszahlung der Lebensversicherung braucht ihr euch keine Sorgen machen. Wenn Ihr als bezugsberichtigte Personen aufgeführt wart, dann ist der Auszahlbetrag euer Geld und ihr braucht es nicht versteuern (zählt auch nicht zur Erbmasse)

Kommentar von 34afbe25c789e3aa453062f0e58e22besmalljustii am 17. Juli 2009 12:40

Nur wenn in der Police die Namen genannt sind. Wenn andere Formulierungen genutzt wurden, fällt das Ganze sehr wohl unter die Erbmasse.

Kommentar von Trinchen2001 am 17. Juli 2009 21:19

Das hab ich ja auch geschrieben - wenn ihr aufgeführt (=namentlich genannt) seid..........


justii
beantwortet von justii am 17. Juli 2009 12:39
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Wenn Deine Schwester und Du in der Police namentlich benannt seid, dann fällt das unter "Namentlich genannte Bezugsberechtigte im Todesfall" und es fällt keine Steuer an.

Steht aber in der Police nur drinnen:

  • meine Kinder zu gleichen Teilen oder

  • meine Erben zu gleichen Teilen oder

  • meine Erben oder

  • mein Mann oder

  • jedwede andere Formulierung, die keinen direkten Personenbezug entält,

dann kann das FA die Auszahlung der Erbmasse zuschlagen. In diesem Fall wird natürlich Erbschaftssteuer fällig, soweit die Freigrenzen überschritten sind.

Leider sind die Versicherungsvermittler immer so froh über die Unterschrift auf dem Vertrag, dass sie vergessen, über diesen Sachverhalt konkret zu informieren.

Gruß justii


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