Meine Schwester und ich bekommen jetzt nach dem Tod unserer Mutter eine Risikolebensversicherung ausbezahlt. Muß dieses Geld besteuert werden?
Nein. Und das besonders Gute: Dafür wird nicht mal Erbschaftssteuer fällig.
(Jedenfalls ist das mein letzter Kenntnisstand.)
Nur wenn Du HartzIV beziehst, partizipiert der Staat wahrscheinlich: dann wird Dir das als Einnahme angerechnet.

Das kommt drauf an wie lange die Versicherung bereits bestand. Ich glaube ab 12 Jahre Laufzeit ist sie steuerfrei.
Das gilt bei altverträgen von kapitallebensversicherungen die an den versicherungsnehmer regulär zum ablauf ausgezahlt werden
Mein herzliches Beileid!
Bezüglich der Auszahlung der Lebensversicherung braucht ihr euch keine Sorgen machen. Wenn Ihr als bezugsberichtigte Personen aufgeführt wart, dann ist der Auszahlbetrag euer Geld und ihr braucht es nicht versteuern (zählt auch nicht zur Erbmasse)
justii am 17. Juli 2009 12:40 Nur wenn in der Police die Namen genannt sind. Wenn andere Formulierungen genutzt wurden, fällt das Ganze sehr wohl unter die Erbmasse.
Das hab ich ja auch geschrieben - wenn ihr aufgeführt (=namentlich genannt) seid..........

Wenn Deine Schwester und Du in der Police namentlich benannt seid, dann fällt das unter "Namentlich genannte Bezugsberechtigte im Todesfall" und es fällt keine Steuer an.
Steht aber in der Police nur drinnen:
meine Kinder zu gleichen Teilen oder
meine Erben zu gleichen Teilen oder
meine Erben oder
mein Mann oder
jedwede andere Formulierung, die keinen direkten Personenbezug entält,
dann kann das FA die Auszahlung der Erbmasse zuschlagen. In diesem Fall wird natürlich Erbschaftssteuer fällig, soweit die Freigrenzen überschritten sind.
Leider sind die Versicherungsvermittler immer so froh über die Unterschrift auf dem Vertrag, dass sie vergessen, über diesen Sachverhalt konkret zu informieren.
Gruß justii
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