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Wird die Anzahl der Strafzettel in einer Kartei geführt?

gefragt von chicachicaletta am 12.11.2008 um 17:44 Uhr

Habe heute ungerechterweise einen Strafzettel für "Parken ohne gültigen Parkausweis" kassiert. Ich hatte das Geld in den Parkschein-Automaten geworfen, dieser spuckte aber keinen Schein aus. War klar, dass einen halbe Stunde später eine Politesse vorbeikam und mir einen Strafzettel aufbrummte. Ich habe bei der Polizeidienststelle angerufen und den Fall geschildert. Ich hätte eine Parkscheibe plus Zettel (Automat defekt) im Auto anbringen müssen. Kulanterweise haben sie mir den Strafzettel dann doch erlassen. Ich habe einige Strafzettel in letzter Zeit bekommen. Kann das die Polizeistelle eigentlich im Computer sehen? Würde mich wirklich mal interessieren...


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Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 12. November 2008 17:46
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ja klar, im Gefängniss sitzen ja auch nur Unschuldige - ja, sie sehen das im PC - Big Brother is watching you!

Kommentar von 115165cd23a7cd847211dd7a58ebaa36smallakademikus am 12. November 2008 17:47

vor allem aber die NSA


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 12. November 2008 17:46
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Früher gab es da so einen Zettelkasten; war aber nicht offiziell.


Franticek
beantwortet von Franticek am 12. November 2008 18:00
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Nein. Was keine Punkte nach sich zieht, was unterhalb einer gewissen Groessenordnung ist, das wird nicht in Flensburg registriert. Wenn allerdings das gleiche kleine Vergehen im gleichen Ort bzw im Bereich der gleichen Bussgeldstelle oft genug vorkommt, dann kann sich der Sachbearbeiter evtl daran erinnern und hinfort z.B. auch Parkverstoesse sammeln. Das kann bei grosser Anhaeufung sogar bis zu einer MPU fuehren. Aber das kommt nur durch aufmerksame Sachbearbeiter zustande, im allgemeinen werden diese Sachen nicht systematisch festgehalten.


PepsiMaster
beantwortet von PepsiMaster am 12. November 2008 18:44
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Die Polizei verteilt normalerweise keine Strafzettel an Falschparker. Auf jeden Fall führt sie darüber keine Kartei.

Es gibt auch sonst keine zentrale Kartei, da für Verkehrsverstöße im ruhenden Verkehr die örtliche Ordnungsbehörde zuständig ist. Wenn allerdings auffällt, dass sowas sehr oft vorkommt, kann es auch weitere Konsequenzen haben (z.B. Mitteilung an die Führerscheinstelle, evtl. Punkte beim KBA, Entscheidung vor Gericht).

Es ist auch schon vorgekommen, dass die Untauglichkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen das Ergebnis war ... dann ist der Führerschein Geschichte (dafür muss man aber deutlich mehr als "ein paar Strafzettel" haben). Solange sie immer brav bezahlt sind und sich keine große Anzahl unbezahlter Tickets ansammelt, geht normalerweise alles gut.


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