Wenn vom AG eine Abfindung gezahlt wird und man nicht gleich einen neuen Job findet: Muss erst die Abfindung aufgebraucht werden bevor man ALG bekommt? Und wie schaut es aus mit dem "Notgroschen" - müssen erst ALLE Ersparnisse aufgebraucht werden bevor man ALG bekommt?
Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:
ALG ist eine Versicherungsleistung und die Abfindung spielt dabei keine Rolle. Nicht zu verwechseln mit ALGII oder Harz IV welches Bedürftigkeitsleistungen sind. Also mach Dir wegen der Abfindung keine Sorgen die hat keinen Einfluß auf ALG I

bei alg noch nicht, nur bei algII
Indy72 am 28. April 2008 14:42 Da täuschst du dich!
Geisterfahrer am 28. April 2008 14:43 kann aber sein, das du erstmal kein geld vom arbeitsamt bekommst, da du dich im mit deinem einverständnis mit abfindung kündigen lassen hast... kann also passieren dass du ne 3-monatige sperre bekommst...
Wieso mit Einverständnis? Verstehe ich das richtig: entweder ich akzeptiere die Kündigung (+ Abfindung) oder ich klage dagegen??
Geisterfahrer am 28. April 2008 14:45 oder du wirst ohne abfindung gekündigt.
leider ja; es wird sowohl versteuert, als auch "angerechnet". Es gibt einen "Trick". Wenn Du nachweisen kannst, dass Du einen Kredit davon abbezahlen musst/willst oder private Schulden hast, die Du davon tilgen willst. Dann könnte es sein, dass man davon ausgeht, dass Du die Abfindung nicht zur Verfügung hast, oder nur einen Teil in die Berechnung einbezieht. Wichtig sind der Nachweis und die Toleranz Deines "Beraters". Viel Glück!

Neben dem, was hier Mietnormade und Geisterfahrer schon geschrieben haben musst Du unbedingt beachten, dass durch die Kündigung Deines Arbeitgebers (mit Abfindungszahlung) NICHT die Kündigungsfrist verkürzt worden sein darf. Endet das Arbeitsverhältnis vor der ordentlichen Kündigungsfrist, darf das Arbeitsamt einen Teil der Abfindung auf das Arbeitslosengeld I anrechnen.
Ist die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten worden, steht Dir die Abfindung komplett zu.
Hintergrund ist, dass durch eine Verkürzung der Kündigungsfrist quasi die Arbeitslosigkeit verlängert, bzw. herbeigeführt wurde. Da versteht die Arbeitsagentur keinen Spaß.
Ignatius am 28. April 2008 15:49 Nachtrag: Die Ausnahmefälle, in denen die Abfindung angerechnet werden darf sind in § 143a des Sozialgesetzbuches II geregelt. Nachzulesen in www.gesetze-im-internet.de

Eigentlich ja, aber da kommt es wieder auf das Kleingedruckte und Ausnahmeregelungen gibt es da auch. Klär die Sache erst mit der Personalabteilung des Arbeitgebers, dann kannst Du ggf. bei der Arbeitsagentur vorsprechen.

http://www.sozialhilfe24.de vielleicht erfährst du da noch mehr :-)
Also bei mir war das so: ich hatte eine betriebsbedingte Kündigung (gaanz wichtig fürs Arbeitsamt!) und eine Abfindung, die mir mein AG in monatlichen Raten bis zu meinem 60. zahlt. Das wurde NICHT auf Alg 1 angerechnet!!! Ich hoffe, damit kannst Du was anfangen. Wichtig ist wie gesagt, daß Dein AG Dir betriebsbedingt kündigt!
ab mehr als 7500 euro abfindung wird es zum Alg gerechnet. alles was unter 7500 euro ist , ist frei!!!!!
Sicher? Steht das irgendwo, falls ja lass es mich mal bitte wissen.
Wenn Dein AG Dir kündigt und Du bekommst noch eine Abfindung (NOKIA mal als BSP) hast Du anrecht auf normales ALG I. Nicht zu verwechseln mit ich unterschreibe einen Aufhebungsvertrag und nehm eine 3 Monatssperre mit.
Genauso ist es. Hat man z. B. eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht gewonnen und eine Abfindung vom Gericht zugesprochen bekommen, so ist das eine Art "Schmerzensgeld" für den verlorenen Arbeitsplatz. Auf Arbeitslosengeld I wird nicht angerechnet, auf Arbeitslosengeld II wird angerechnet, wenn durch die Abfindung das Vermögen "zu hoch" ist, also dem Hartz IV-Empfänger zugemutet wird erstmal vom Ersparten zu leben. Allerdings gibt es altersabhängige Freibeträge für den Notgroschen.