Wird das Kindergeld in Deutschland auch weiter bezahlt, wenn der Jugendliche ein freiwilliges, soziales Jahr im Ausland macht?
Nur, wenn der Träger des Freiwilligendienstes seinen Sitz in der BRD hat, dies wird vom Bundesfinanzhof geprüft, falls man gegen die Nichtzahlung Einspruch einlegt.
Ein guter ausführlicher Bericht: http://www.rechtspraxis.de/kindgeld.html
Ich meine, das müsste auch für EU-Lände gelten.