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Wird das Kilometer geld gepfändet??

gefragt von Marcel2412 am 06.08.2009 um 17:52 Uhr

Hallo zusammen,ich habe mal eine frage ich muss in meinem Beruf als Glas und Gebäudereiniger immer in berlin hin und her fahren, da ich auch Glasreiniger bin benötige ich auch eine leiter die ich in meinem fahrzeug mitführen muss!so wie meine anderen Arbeitssachen!

Ich bin seit ca. zwei jahren in einer Privatinsolvenz und war davon fast die ganzen zwei jahre arbeitslos jetzt habe ich eine job gefunden und bin auch sehr glücklich!meine frage ist jetzt ob der Treuhänder das Kilometergeld was ich zusätzlich zu meinem lohn bekomme auch Pfänden kann/darf!!

gruss marcel

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insolvenz x 1.131

Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 6. August 2009 18:02
1x
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Hallo marcel, Fahrtkosten fallen unter die Aufwandsentschädigungen und sind im normalen Umfang nach § 850 a ZPO unpfändbar; schau mal da nach:

§ 850a ZPO

Unpfändbare Bezüge

Unpfändbar sind

  1. zur Hälfte die für die Leistung von Mehrarbeitsstunden gezahlten Teile des Arbeitseinkommens;
  2. die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge, Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses und Treugelder, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;
  3. Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen, das Entgelt für selbstgestelltes Arbeitsmaterial, Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen, soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;

Gruß guppy

Kommentar von Marcel2412 am 6. August 2009 18:26

Vielen herzlichen dank dann bin ich ja erstmal beruhig!einen schönen Abend euch noch!

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 6. August 2009 21:31

Na dann gib dem Guppy194 doch ein Däumchen für seine gute Antwort so wie ich es gemacht habe weil sie mir auch geholfen hat.


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 6. August 2009 17:54
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Alles was über deinem Satz liegt, über dem Pfändungsfreibetrag....leider

Kommentar von Marcel2412 am 6. August 2009 17:58

Aber Urlaubsgeld und der ganze andere misst wird ja auch nicht mit gerechnet!ich meine wenn ich mein auto für die arbeit baruche muss ich ja auch ertsmal tanken bevor ich meinem chef die rechnung geben und das geld bezahle ich ja auch erstmal aus meine nicht pfändbaren masse!

Kommentar von Eddd1e866a7e975e2eb070a3a9dcb564smallJoschy0907 am 6. August 2009 18:03

Ja das ließe sich ja dann verrechnen, am besten mal mit dem Sachbearbeiter besprechen, vielleicht gibt es ja da auch eine Möglichkeit...

Kommentar von A84910c2e837e3ef6b552ac91ec09eafsmallpaps1959 am 6. August 2009 22:57

nein "Che", ähm "Guppy194" hat das schon sehr richtig dargestellt.



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