Hallo zusammen,ich habe mal eine frage ich muss in meinem Beruf als Glas und Gebäudereiniger immer in berlin hin und her fahren, da ich auch Glasreiniger bin benötige ich auch eine leiter die ich in meinem fahrzeug mitführen muss!so wie meine anderen Arbeitssachen!
Ich bin seit ca. zwei jahren in einer Privatinsolvenz und war davon fast die ganzen zwei jahre arbeitslos jetzt habe ich eine job gefunden und bin auch sehr glücklich!meine frage ist jetzt ob der Treuhänder das Kilometergeld was ich zusätzlich zu meinem lohn bekomme auch Pfänden kann/darf!!
gruss marcel

Hallo marcel, Fahrtkosten fallen unter die Aufwandsentschädigungen und sind im normalen Umfang nach § 850 a ZPO unpfändbar; schau mal da nach:
§ 850a ZPO
Unpfändbare Bezüge
Unpfändbar sind
Gruß guppy

Alles was über deinem Satz liegt, über dem Pfändungsfreibetrag....leider
Aber Urlaubsgeld und der ganze andere misst wird ja auch nicht mit gerechnet!ich meine wenn ich mein auto für die arbeit baruche muss ich ja auch ertsmal tanken bevor ich meinem chef die rechnung geben und das geld bezahle ich ja auch erstmal aus meine nicht pfändbaren masse!
Joschy0907 am 6. August 2009 18:03 Ja das ließe sich ja dann verrechnen, am besten mal mit dem Sachbearbeiter besprechen, vielleicht gibt es ja da auch eine Möglichkeit...
paps1959 am 6. August 2009 22:57 nein "Che", ähm "Guppy194" hat das schon sehr richtig dargestellt.
Vielen herzlichen dank dann bin ich ja erstmal beruhig!einen schönen Abend euch noch!
Na dann gib dem Guppy194 doch ein Däumchen für seine gute Antwort so wie ich es gemacht habe weil sie mir auch geholfen hat.