kiramarie am 14.06.2007 um 22:26 Uhr
Mein Sohn hat seine Ausbildung heute abgeschlossen u.wird leider nicht übernommen,d.h.er ist bis das er seinen Zivi-dienst beginnt, erstmal arbeitslos.Nun möchte er gerne ungefähr wissen,wie hoch sein Arbeitslosengeld sein wird.Darf er auch etwas dazu verdienen? Er kann nämlich sofort einen Nebenjob haben.
in meiner zeit so vor 8 jahren habe ich nach meiner ausbildung das arbeitslosengeld eines gesellen bekommen der unter einem jahr gearbeitet hat. ich glaub das waren so um die 70% eines tarifvertrages
Hier habe ich ein Link zu Wikipedia, wo die Berechnung mit 2 Beispielen erklärt wird. Hoffe das hilft dir weiter.
http://de.wikipedia.org/wiki/ArbeitslosengeldI#H.C3.B6hedesALGI
schau doch direkt bei arbeitsagentur.de nach. die müssten es wissen.
ja wenn man min ein jahr gearbeitet hat.den jahresdurchschnitt und davon 63% habs gerade nachgelesen. (alg1)
kiramarie am 14. Juni 2007 22:49 Danke an alle!!!!
Ich wüsste nur gerne mal, wo das mit den 63% steht...es sind bei Kinderlosen 60%, mit Kind auf der Lohnsteuerkarte 67%. Ich mags gar nicht, wenn hier doppelt falsche Informationen stehen....
Echt? Das hab ich noch nie gehört.Ich denke es wird nach dem letzten Verdienst berechnet?
War früher so.Nannte sich fiktive Bemessung. Heute auch bei Azubis nach dem letzten Gehalt, was ja dann leider oft erschreckend wenig ist.