Noch eine Frage ... Ich beziehe aus einer privaten Versicherung eine BU-rente, zunächst befristet. Wenn ich jetzt ALG I beziehe, muß ich diese Rente angeben, bzw. wird diese angerechnet?
Beim Arbeitslosengeld I wird die private BU-Rente nicht berücksichtigt. Maßgebend für die Ermittlung des ALG I ist das beitragspflichtige Arbeitsentgelt, das in der letzten Beschäftigung vor Entstehung des Leistungsanspruches zuletzt durchschnittlich erzielt wurde.
ja AlgI da wird alles angerechnet das ist eine Hilfe vom Sadt das heist bevor du das geld bekommst wierd erst mal geschaut ob du nicht genug geld zum leben hast das heist automatisch das du nicht unbeding Alg,I bekommst. Wenn die Rente zuwenig ist dan kannst du ein wenig geld noch bekommen aber es wierd jedes einkommen angerechnet.,
Vielen Dank!