manu1979 am 08.12.2008 um 11:12 Uhr
Beim Wohngeld kann man ja Werbekosten angeben. Ich fahre jeden Tag einfach 55km. Wird beim Wohngeld ab dem 1. oder ab dem 30. km gerechnet? Habe zwar eine Absage mit Berechnung bekommen, aber ich blicke da nicht durch. Danke für eure Hilfe!

Bei Fahrtkosten zur Arbeit sollte daran gedacht werden, dass ab dem 1.1.2007 Entfernungen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erst ab dem 21. km berücksichtigt werden
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http://www.beamte4u.de/375.html
schau mal hier...
Vielen Dank
bs...;-)