Ich bin seit Jan.07 Privatinsolvent bin jetzt schon 3 Wochen krank und warscheinlich auch weiter.Ich möchte gerne wissen ob bei Krankengeldleistung,Arbeitslosengeld,oder bei einer Abfindungszahlung auch etwas vom Insolvenzverwalter abgezogen wird ? Es könnte gut sein das mein Arbeitgeber mich kündigt da er ja schon andeutung in der 2 Woche gemacht hat.Also möchte ich auf alles vorbereitet sein.Schon mal ein Danke für Antworten
Ein Krankengeld ist genauso ein Einkommen wie Arbeitsentgelt. Es greifen also die gleichen rEgeln. Sollte das Krankengeld kleiner ausfallen als das Arbeitsentgelt, könntest Du ggf. auf geringeres Schuldendiens pochen, was aber vom Verwalter genehmigt werden muss.
Krankengeld unterliegt denselben pfändungsrechtlichen Bestimmungen wie das Gehalt. Es gibt also auch hier den unpfändbaren Sockelbetrag von ca. 990 EUR.

da du ja Krankengeld anstatt Lhn/Gehalt bekommst wird sich nicht viel ändern, was allerdings in die Kriterien mit hineinfällt wären sogenannte Abfindungen..das muß allerdings der Insolvenzverwalter mit der ARGE klären, da dieses ja auch auf evt. ALG 1 angerechnet wird..
Dir bleibt als Einzelperson immer so um 990,- € Egal von wem du dein Einkommen beziehst, das ist nicht Pfändbar.
so wird's wohl sein - DH