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Wird bei einem getunten Roller nur der Fahrer oder auch der Versicherungsnehmer belangt?

gefragt von nrgscooter am 11.10.2007 um 19:36 Uhr

Bei einem Roller holt man ja nur einmal im Jahr ein Kennzeichen und bezahlt es sofort. Oft kann man auch gebrauchte Roller mit Kennzeichen kaufen, wo auf den Versicherungspapieren jemand anderes steht, bzw der alte Vorbesitzer. Wenn ich nun einen getunten Roller fahre und von der Polizei angehalten werde, bekommt der Mensch, der in den Versicherungspapieren steht, dann auch eine Strafe oder nur ich wenn ich den Roller gefahren bin?


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WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 11. Oktober 2007 19:44
1x
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Verantwortlich ist neben dem Fahrer der Halter. Wenn dieser mit dem Versicherungsnehmer identisch ist, wird er zur Verantwortung gezogen; wenn nicht, dann nicht.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 11. Oktober 2007 19:53
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Verantwortlich ist immer der Halter für den technischen Zustandes eines Fahrzeuges


Pinbuster
beantwortet von Pinbuster am 11. Oktober 2007 20:07
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Belangt wird der Halter, der Versicherungsnehmer steht nicht zur Diskussion, da bei einer Manipulation am Roller der Versicherungsschutz erlischt.


anonym
beantwortet von tramper44 am 11. Oktober 2007 20:25
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Bei Kleinkrafträdern ist der Versicherungsnehmer gleichzeitig Halter und ist verantwortlich.


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