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Wird bei einem Asset Deal in Deutschland die Zustimmung des Aufsichtsrates/Beirates benötigt?

gefragt von Mariedebo am 19.06.2009 um 21:24 Uhr

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anonym
beantwortet von Khato am 19. Juni 2009 21:44
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Hallo, ich glaube zwar, dass eine M&A-Frage hier in einem "Amateurforum" deplaziert ist. Aber trotzdem meine Antwort dazu. Das kann man pauschal nicht sagen, kommt auf die Satzung des Gesellschaft an. In der Regel würde ich meinen, das bei einem Geschäft dieser Tragweite immer der Aufsichtsrat/Beirat zu informieren ist.


anonym
beantwortet von dolorit am 20. Juni 2009 14:09
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Der reine Asset Deal ist selbstverständlich von der Zustimmung abhängig. Nur bei einer Singularsukzession muss man bzgl Tragweite unterscheiden. Unter Umständen steht einem Asset Deal zudem die Fusionskontrolle entgegen.


Brausepaul
beantwortet von Brausepaul am 23. Juni 2009 17:13
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Kommt auf die Satzung an, sowie ggf. die Vollmachten bzw. Einschränkungen des Vorstandsvertrages. Teil C von dolorit stimme ich zu.


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