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Hallo, ich glaube zwar, dass eine M&A-Frage hier in einem "Amateurforum" deplaziert ist. Aber trotzdem meine Antwort dazu. Das kann man pauschal nicht sagen, kommt auf die Satzung des Gesellschaft an. In der Regel würde ich meinen, das bei einem Geschäft dieser Tragweite immer der Aufsichtsrat/Beirat zu informieren ist.
Der reine Asset Deal ist selbstverständlich von der Zustimmung abhängig. Nur bei einer Singularsukzession muss man bzgl Tragweite unterscheiden. Unter Umständen steht einem Asset Deal zudem die Fusionskontrolle entgegen.

Kommt auf die Satzung an, sowie ggf. die Vollmachten bzw. Einschränkungen des Vorstandsvertrages. Teil C von dolorit stimme ich zu.