Ich bin dabei mir eine neue Wohnung zu suchen und habe jetzt von einem Makler eine Provisionsvereinbarung vorliegen in der eine Provision in Höhe von 2, 38 der WM berechnet wird. Bisher habe ich immer nur von Kaltmiete beim Thema Provisionsberechnung gehört und bin daher ein wenig überrascht. Ist es Rechtens die Provision mit der deutlich höheren Warmmiete zu berechnen?

§ 3 WoVermittG:
Das Entgelt nach § 2 Abs. 1 ist in einem Bruchteil oder Vielfachen der Monatsmiete anzugeben.
Der Wohnungsvermittler darf vom Wohnungssuchenden für die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Mietverträgen über Wohnräume kein Entgelt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen, das zwei Monatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer übersteigt.
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soweit die Nebenkosten gesondert ausgewiesen sind, sind diese nicht mitzurechnen
Das ist abhängig davon, was der Makler haben möchte. Er kann auch nach der Warmmiete berechnen, aber nur wenn diese pauschal fest steht.
es kommt auf den makler an mein letzter wollte die warmmiete aber normalerweise ist es wie bei der kaution immer die kaltmiete