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Wird bei ALG-II die Miete anteilig oder gar nicht übernommen, wenn Partner Job hat?

gefragt von SydneyBristowSydneyBristow am 18.07.2008 um 10:51 Uhr

Beim ALG-II wird ja normalerweise ein bestimmter Satz bezahlt und die Mietkosten- sowie Heizkosten übernommen, sofern sie angemessen sind. Wenn nun ein Partner eine Arbeit hat und er andere ALG-II bekommt, werden die Mietkosten für die gemeinsame Wohnung nur anteilig bezahlt oder muss der andere Partner dann die ganze Miete alleine bezahlen?


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gartenfee
beantwortet von gartenfee am 18. Juli 2008 11:03
2x
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das hängt, so viel ich weiß, von dem einkommen des partners ab. aus diesem grund gibt es seit der einführung von HARTZ die sogenannten "bedarfsgemeinschaften". hier wird das einkommen des partners mit einberechnet. und je nachdem, wieviel dieser verdient, wird die miete auch anteilsmäßig berechnet, die das jobcenter/ die arge (unterschiedliche benannt im bundesgebiet) dann noch übernimmt.

ich würde mich dringend mit einer beratungsstelle in verbindung setzen. denn die argen sind dafür bekannt, daß sie notorisch falschberechnungen machen zu ungunsten des arbeitslosen. ausnahmen bestätigen die regel (ich will hier niemandem der behörden auf die füße treten. aber selbst die statistiken und vor allem die steigenden fälle bei den sozialgerichten belegen das außerordentlich deutlich) also eine GUTE beratende hilfe ist ganz sicher nicht verkehrt! :-)

Kommentar von 64da7f639533ab2107528c09977b7d90smallwim50 am 18. Juli 2008 11:08

Und viele ALGII-Rechner, die im Netz zu finden sind, ticken falsch. Darauf sollte man sich keinesfalls verlassen.

Kommentar von 9656864b2e4b55bbee4de57919bedc50smallgartenfee am 18. Juli 2008 11:46

im übrigen passieren diese "falschberechnungen" oftmals nicht aus purer willkür, sondern sogar aus unwissenheit, weil die mitarbeiter der argen/ jobcenter von der fülle der bestimmungen, die teils sogar widersprüchlich sind und die sich auch mitunter wieder ändern, oftmals überfordert sind. sie haben sogar oft nicht einmal die notwendige ausbildung, sind lediglich kurzgeschult etc.pp. ich rate also wirklich dringend zu einer GUTEN sozialberatung. und selbst belesen natürlich. es gibt im internet gute seiten dazu (einfach mal durch"googeln") und es gibt auch bücher zum sozialrecht, die man allerdings in der jeweils aktualisierten version lesen sollte, denn es ändert sich tatsächlich so manches in einem recht hohen tempo.


wim50
beantwortet von wim50 am 18. Juli 2008 10:59
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Die Miete + Nebenkosten werden voll übernommen, abzüglich Waramwasser-Kosten, wenn es über die Heizanlage erzeigt wird. Natülich nur soweit, so lange sie dem ortsüblichen Niveau enspricht und einen Höchstsatz (abhängig von Personmenzahl) nicht überschreitet.

Bei mehreren Mitgleidern einer Bedarfsgemeinschaft wird die Miete aufgeteilt.

Kommentar von 64da7f639533ab2107528c09977b7d90smallwim50 am 18. Juli 2008 11:06

Hat ein Partner arbeit, wird sein Einkommen abzüglich einem Freibetrag zum Einkommen der BG hinzugezählt. Je nachdem, was er verdient, wird sein Mietanteil heraus gerechnet, die Miete wird gar nicht mehr übernommen oder er muss mit seinem Einkommen für den gesamten Unterhalt der BG aufkommen.



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