Wird Bafög beim Kinderzuschlag angerechnet?

2 Antworten

Dein BaföG wird angerechnet mit Abzug des Freibetrages in Höhe von 93,00 €. Wenn ich mich nicht täusche, dann bekommst du 216,00 BaföG minus der Freibetrag bleiben 123,00 €. Also haßt du ein Anspruch auf Kinderzuschlag i.H. 7,00 €.

Bafög ist kein Einkommen, darf daher nicht angerechnet werden.

Anders ist es, wenn du Bafög beantragst, dann werden Transfers wie z.B. Kindergeld und Kindergeldzuschlag durchaus angerechnet, weil sie den Finanzierungsbedarf senken.