Mir wurde von einem "Anlageberater" eine festverzinsliche Wertpapieranlage empfohlen, bei der ich angeblich durch den Ansatz von "Stückzinsen" Abgeltungssteuer sparen könnte. Da ich leider kein Experte bin, konnte ich nicht viel dazu sagen. Kann das stimmen, oder hat er mir Unsinn erzählt?
Hallo, Abgeltungssteuer sparen kannst Du nicht - Du hast nur die Chance den Zeitpunkt der Steuerzahlung zu verlagern und damit z.B. bei Kauf in diesem Jahr den Steuern in diesem Jahr zu entgehen. Beispiel: Im Jahr 2009 kaufst Du ein Wertpapier, das im Januar 2010 das erste Mal Zinsen ausschüttet. Da Du ja mit einem Kauf im Oktober nur für 3 Monate Inhaber des Papieres wirst aber im Janur für 12 Monate Zinsen bekommst zahlst Du für 9 Monate beim Kauf des Papiers die bis dahin aufgelaufenen Zinsen. Diese für 9 Monate gezahlten Zinsen vermindern für das Jahr 2009 Deine Zinserträge - aber im Jahr 2010 bekommst Du ja für 12 Monate Zinsen, die dann voll versteuert werden. (Negativzinsen zur Verrechnung in 2009 für 9 Monate - Positivzinsen für 12 Monate in 2010)
Grundsätzlich sind Stückzinsen Einkünfte aus Kapitalvermögen. Ab 2009 werden gezahlte Stückzinsen wie Verluste aus Wertpapiergeschäften behandelt (Einstellung in den "sonstigen Verrechnungstopf"). Beim Verkauf erhöhen dann die erhaltenen Stückzinsen den Veräußerungsgewinn (und sind damit keine Zinseinkünfte sondern Kursgewinne). Das ist zuerst mal egal (zumindest bei einem Kauf ab 2009), da auf beides Abgeltungssteuer anfällt. Im zweiten Schritt kannst Du aber die Kursgewinne (durch die erhaltenen STückzinsen) mit Deinen steuerlichen Altverlusten verrechnen. Das ist eine Regelungslücke im neuen Steuergesetz ... es ist noch offen, ob diese Lücke vom Gesetzgeber noch geschlossen wird.