Lebensversicherungen, die der Altersvorsorge dienen, werden bei Fälligkeit zur Hälfte besteuert, wird dann auch noch zusätzlich die Abgeltungssteuer hierauf erhoben, dann bleibt ja nicht mehr viel übrig?
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Der Gewinn wird zu 50% versteuert. Ausserdem nur für Lebensversicherungen, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden. Altverträge die mindestens 12 Jahre liefen, bei denen der Beitrag mindestens 5 Jahre eingezahlt wurde und die ein Mindesttodesfallsumme von 60% haben, sind steuerfrei.
Die Abgeltungssteuer gilt derzeit meines Wissen nach nicht. Bei unserem kreativen Finanzminister kann man da aber nie sicher sein. Denn schon mehrfach hat der Staat rückwirkende Steueränderungen durchgeführt. Siehe jüngste Zertifikatsbesteuerung.
Lebensversicherungen, die der Altersvorsorge dienen, werden nur zur Hälfte bei Fälligkeit besteuert, wenn sie nach dem 60. Lebensjahr und nach Ablauf von mindestens zwölf Jahren ausgezahlt werden. Würde die Abgeltungssteuer, die ab 2009 kommen soll, auch hier greifen, würden letztlich nur noch 25 Prozent der Erträge aus einer Lebensversicherung besteuert werden. Um diese ungewollte Privilegierung zu vermeiden, bleiben nach derzeitigem Stand Lebensversicherungen hiervon ausgeschlossen. Steuerlich würde somit bei Lebensversicherungen alles beim Alten bleiben, d.h. die Abgeltungssteuer wird weder nur noch zusätzlich angewandt, sie soll wohl bei diesen Versicherungen gar nicht greifen, es bleibt abzuwarten, wie die Praxis hier verfahren wird.

Nehmen wir die Kapitallebensversicherungen, die ab 01.01.2005 abgeschlossen wurden und die erst nach dem 60. Lebensjahr und nach mindestens 12 Vertragsjahren ausgezahlt werden.
Hier wird die Hälfte des Gewinns (=Auszahlungsbetrag abzüglich aller Einzahlungen) mit dem persönlichen Grenzsteuersatz besteuert. Der persönliche Grenzsteuersatz ist derzeit höchstens 42 %. Der Gewinn würde also mit 21 % besteuert. Das ist also 4 %-Punkte weniger als die Abgeltungssteuer von 25 %.
Wie hoch - fragt sich der Leser - ist mein Grenzsteuersatz (nicht zu verwechseln mit dem Durchschnittssteuersatz!)?
Hier gucken:
https://www.abgabenrechner.de/ekst/index.jsp
Interessant ist demnach für alle, dass der Grenzsteuersatz von 25 % (= Abgeltungssteuersatz von 25 %) bei einem Ledigen schon mit einem zuversteuernden Jahreseinkommen von € 15.000 erreicht wird (bei Verheirateten € 30.000).
Es bleibt also noch immer viel übrig, aber leider weniger als wenn keine Steuern erhoben würden.