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Wir wollen, dass unser Vermieter uns das Zähler Ablesen beibringt. Haben wir ein Recht darauf?

gefragt von Obetkon am 03.12.2007 um 15:28 Uhr

Hallo, in der Doppelhaushälfte, wo wir in einer Mietwohnung zu zweit leben, gibt es keine festen Zähler für Wasser und Heizung.. Der Vermieter erklärte es uns so: "Der Hauptzähler befindet sich beim Nachbarn in der anderen Doppelhaushälfte. Man muss den Stand von unseren Zählern von dem eben abziehen usw...". Wir wollten, dass er uns diese Vorgehensweise erklärt, aber er meinte, es sei zu kompliziert. Nun interessieren wir uns dafür, damit wir es selbst verstehen können und unseren Verbrauch nachvollziehen/beobachten können! Können wir unseren Vermieter dazu bringen, uns das Ablesen zu erklären bzw. beizubringen? Wir vermuten, dass er uns womöglich betrügen könnte.


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Reply


Simple_avatar10
beantwortet von am 3. Dezember 2007 15:33
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natürlich muss er euch das erklären, er ist verpflichtet euch eine abrechnung zukommen zu lassen die für euch nachvollziehbar ist.

und dazu gehört auch, dass ihr eure zähler bei bedarf prüfen und ablesen könnt.

weigert er sich, wendet euch an den mieterverein oder eine beratungsstelle für mieter.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 3. Dezember 2007 15:34

Gratuliere zum neuen Gesicht! DH!

Kommentar von Simple_avatar10small am 3. Dezember 2007 15:39

danke, es weihnachtet sehr, aber wo bleibt deine ausrüstung zum fest? :o))

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 3. Dezember 2007 15:45

Ich muss mich erst umschauen... Man will ja kein Plagiat begehen!


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 3. Dezember 2007 15:35
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Ich denke mal eher, dass Ihr Anspruch auf einen eigenen Zähler habt. Das ist seit 2004 Pflicht. Und nicht dieses seltsame Abzugsverfahren. Macht Euch mal beim Mieterverein schlau.


Kai Schrodt
beantwortet von Kai Schrodt am 3. Dezember 2007 15:39
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Da gibt es nicht wirlich viel zu erklären! Sagt Eurem Vermieter, dass Ihr bei der Ablesung dabei sein wollt!

Zu klären wäre, ob es sich um 2 sogenannte Wärmezähler handelt, diese zählen in kWh (Kilowattstunde) oder mWh ( Megawattstunde).

Wichtig ist, dass die Zähler, welche von einander abgezogen werden sollen, dass selbe Medium zählen!

Besteht darauf, dass Ihr ein sogenanntes Ableseprotokoll von Eurem Vermieter erhaltet. Wenn Ihr Eure Jahesabrechnung dann bekommt, verlangt Einsicht in die Belege des Versorgers. Lasst Euch die Abrechnung bis in kleinste Detail erklären, dazu ist der Vermieter verpflichtet, falls er kein Abrechnungsdienstunternehmen (z.B. Techem) zur Erstellung der Abrechnung beauftragt hat! Wenn Euch die Abrechnung trotzallem Spanisch vorkommt, dann geht zum Mieterverein! Kostet eine jährliche Gebühr von 50,00 €, die sich aber in solchen Fällen durchaus lohnen kann!!


Szintilator
beantwortet von Szintilator am 3. Dezember 2007 18:46
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Diese Frage muß ich wohl nicht verstehen, wenn der Hauptzähler beim Nachbarn ist, und Ihr sollt dann Euren Zählerstand von dem des Hauptzählers abziehen, dann habt Ihr doch Nebenzähler, und dann ist das doch nicht Euer Problem! Die Nebenzähler zeigen dann nur Euren direkten Verbrauch an.


anjanni
beantwortet von anjanni am 3. Dezember 2007 15:35
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Ihr habt die ganze Doppelhaushälfte gemietet?

Ihr rechnet nicht direkt mit dem Energieversorger ab sondern bekommt eine Nebenkostenabrechnung? Dann habt Ihr auf jeden Fall einen Anspruch darauf, daß die nachvollziehbar ist. Da wird der Vermieter sich wohl mal die Mühe machen müssen...





kuemmel
beantwortet von kuemmel am 3. Dezember 2007 15:35
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genau! Oder mal bei der Polizei anfragen was zu tun ist (kostet ja nix)

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7small♥ Sender am 3. Dezember 2007 15:37

Ja, und nächstens stehen sie dann auf der Straße... rennmitdemKopfgegendieWand

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 3. Dezember 2007 15:37

Was bitte sehr hat denn die Polizei damit zutun? kopfschüttel...

Kommentar von Simple_avatar6smallKai Schrodt am 3. Dezember 2007 15:42

mhm, zum Himmel schau, bissel mehr Hirn wäre echt fair gewesen...

Kommentar von Vinc1 am 3. Dezember 2007 18:40

Dein Freund und Helfer...


ratpacker
beantwortet von ratpacker am 3. Dezember 2007 17:00
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wenn ihr die abrechnung nicht nachvollziehen könnt, braucht ihr nicht zu zahlen. teilt dem vermieter das mit und fordert einen separaten zähler in eurer haushälfte, der euren eigenen verbrauch aufzeigt.




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