Hallo! Wir sind in einem EFH in Miete (Privat). Die Küche ist möbiliert gewesen samt E-Geräte. Nun ist aber leider der Kühlschrank defekt. Wer muss diese Rep. zahlen?
Der Vermieter, abzüglich Eigenanteil. Siehe Mietvertrag.
In der Regel ist es so, wenn man eine Kücheneinrichtung vom Vermieter mit Mietet dann ist in der Regel der Vermieter für die Reperatur zu ständig oder gar für den neu Kauf. Steht aber im Mietsvertrag vom eigen Anteil zur Reperatur von gegenständen drinn, dann muß der Mieter bis zur der Summe selbst aufkommen. Das gilt auch für die Reperaturen an Mischbatterien, Keramik und der Badewanne. Was dein Vermieter nicht aufs Auge drücken kann sind Reperaturen am Haus.

habt ihr ABstand dafür bezahlt dann IHR... Wenn nicht ist das Eigentum des Vermieters, so hat er die Rep. zu bezahlen!
der Vermieter, du musst ihn aber davon in Kenntnis setzen und er hat auch das Recht ein neues Gerät zu kaufen, solltet ihr das dürfen, dann sprecht genau die Zahlungsmodalitäten ab!

Wenn Ihr die Küche möbliert gemietet habt, ist der Eigentümer zur Zahlung verpflichtet!!!

Ist das mit der möbilierten Küche im Mietvertrag enthalten???
wenn ausdrücklich die Kücheneinrichtung samt geräten mitvermietet wurde (und nicht von euch gegen geld oder geschenk übernommen wurde) ist der vermieter dafür zuständig. allerdings müsst ihr ihm überlassen ob er reparatur vornimmt oder neu anschafft. falls ein passus im mietvertrag steht, daß ihr kleine reparaturen selbst tragen müsst, so wäre die höhe zu klären die rechtsprechung hat für die summen enge grenzen gesetzt.
Wie alt ist der Kühlschrank? Wurde die Küche mitvermietet oder Abgekauft? Wie lange Wohnen Sie schon in dem EFH?

Der Vermieter, wenn nicht ihr ihn mitgebracht habt.
LaOla60 am 13. Juli 2008 14:31 der Vermieter war schon vorher da und ist nicht mitgebracht worden
Grins!