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Wir sind Mieter in einem EFH. Der Kühlschrank ist defekt - wer muss die Rep. Zahlen?

gefragt von marion240880 am 13.07.2008 um 14:16 Uhr

Hallo! Wir sind in einem EFH in Miete (Privat). Die Küche ist möbiliert gewesen samt E-Geräte. Nun ist aber leider der Kühlschrank defekt. Wer muss diese Rep. zahlen?

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Mietrecht x 3.903

Resistance
beantwortet von Resistance am 13. Juli 2008 14:17
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Der Vermieter, abzüglich Eigenanteil. Siehe Mietvertrag.


anonym
beantwortet von steffen35 am 13. Juli 2008 14:26
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In der Regel ist es so, wenn man eine Kücheneinrichtung vom Vermieter mit Mietet dann ist in der Regel der Vermieter für die Reperatur zu ständig oder gar für den neu Kauf. Steht aber im Mietsvertrag vom eigen Anteil zur Reperatur von gegenständen drinn, dann muß der Mieter bis zur der Summe selbst aufkommen. Das gilt auch für die Reperaturen an Mischbatterien, Keramik und der Badewanne. Was dein Vermieter nicht aufs Auge drücken kann sind Reperaturen am Haus.


fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 13. Juli 2008 14:19
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habt ihr ABstand dafür bezahlt dann IHR... Wenn nicht ist das Eigentum des Vermieters, so hat er die Rep. zu bezahlen!


anonym
beantwortet von hochglanz am 13. Juli 2008 14:18
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der Vermieter, du musst ihn aber davon in Kenntnis setzen und er hat auch das Recht ein neues Gerät zu kaufen, solltet ihr das dürfen, dann sprecht genau die Zahlungsmodalitäten ab!


HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 13. Juli 2008 15:18
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Wenn Ihr die Küche möbliert gemietet habt, ist der Eigentümer zur Zahlung verpflichtet!!!


SefrinsWP
beantwortet von SefrinsWP am 13. Juli 2008 15:06
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Ist das mit der möbilierten Küche im Mietvertrag enthalten???


anonym
beantwortet von Obelhicks am 13. Juli 2008 14:40
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wenn ausdrücklich die Kücheneinrichtung samt geräten mitvermietet wurde (und nicht von euch gegen geld oder geschenk übernommen wurde) ist der vermieter dafür zuständig. allerdings müsst ihr ihm überlassen ob er reparatur vornimmt oder neu anschafft. falls ein passus im mietvertrag steht, daß ihr kleine reparaturen selbst tragen müsst, so wäre die höhe zu klären die rechtsprechung hat für die summen enge grenzen gesetzt.


anonym
beantwortet von Hubert1 am 13. Juli 2008 14:21
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Wie alt ist der Kühlschrank? Wurde die Küche mitvermietet oder Abgekauft? Wie lange Wohnen Sie schon in dem EFH?


pegolina
beantwortet von pegolina am 13. Juli 2008 14:19
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Der Vermieter, wenn nicht ihr ihn mitgebracht habt.

Kommentar von 686b3d3e3eb18c2c880da16dc36bedf0smallLaOla60 am 13. Juli 2008 14:31

der Vermieter war schon vorher da und ist nicht mitgebracht worden

Kommentar von Saarland60 am 13. Juli 2008 14:46

Grins!


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