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Wir sind kein KLV muß ich mein Haus verkleinern?

gefragt von szukiszuki am 03.05.2008 um 10:18 Uhr

Hallo Leute, das Bauamt war bei mir und hat mein Haus vermessen das auf Kirchenpachtgelände steht,kein KLV.Nun Soll ich auf 24qm zurückbauen obwohl das Haus vor 10 Jahren der größe nach so gekauft wurde.Es sind fast alle Pächter betroffen die keine Baugenehmigung haben.Die Kolonie wurde nach dem Krieg gegründet und so alt sind auch die meißten Häuser.Das Bauamt wußte das und hat nie etwas unternommen,jetzt Krähte ein Hahn und es gingen einige Anzeigen beim Bauamt ein.Die Kirche hatte uns vor 2Jahren erklärt das die übernommen Häuser so stehen bleiben könnten.Wer weiß darüber bescheid? Gruß und Danke f


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Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 3. Mai 2008 11:54
1x
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Wenn mehrere betroffen sind, schliesst euch zusammen und nehmt die Kirche mit ins Boot.

Am besten wäre natürlich, wenn ihr Beweise habt, dass das Bauamt das wusste und nichts unternommen hat.

Und ich würde die örtliche Presse einschalten.

Kommentar von Michelle78 am 3. Mai 2008 12:07

Und frühzeitig schonmal einen Anwalt konsultieren dürfte auch nie verkehrt sein.

Kommentar von Simple_avatar9smallszuki am 3. Mai 2008 12:45

Danke für Eure Antworten.Die Kirche will sich bei dieser Angelegenheit raushalten und einen Anwalt zu nehmen wird sehr teuer werden,denn Finanziell bin ich nicht sehr betugt und eine Rechtsschutz übernimmt das nicht.Beweisen kann man die ganze Sache nicht so da keine alten Bilder vorhanden sind.Aber das Bauamt war vor ca. 10 Jahren schon mal in der Kolonnie.

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 3. Mai 2008 13:02

Na dann dreh den Spiess doch um und nenne gegenüber dem Bauamt die Kirche als Zeugen und zitiere die Zusage und schliesslich: wenn man der Kirche schon nicht glauben kann...

gegen irgendwelche Bescheide auf jeden Fall Einspruch einlegen


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 3. Mai 2008 10:28
0x
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Ohne hier die näheren Umstände zu kennen, würde ich mich zunächst auf Bestandschutz berufen. Sollte nach diesem Zeitablauf durchgehen.

Kommentar von Simple_avatar9smallszuki am 3. Mai 2008 22:42

habe ich dem Bauamt schon zu verstehen gegeben,die Antwort war:Leider kein Bestandschutz da Veränderungen vorgenommen wurden.Das Haus wurde also mit den Jahren größer.

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 3. Mai 2008 23:44

Eine Ferndiagnose ist immer so eine Sache, aber das Bauamt verliert auch Verwaltungsprozesse.

(Es ist so: Das Bauamt will den Rückbau, also sagt es auch, daß kein Bestandschutz bestehe. - Würde ich auch sagen, wenn ich das Amt zu vertreten hätte.)



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