Hallo Leute, das Bauamt war bei mir und hat mein Haus vermessen das auf Kirchenpachtgelände steht,kein KLV.Nun Soll ich auf 24qm zurückbauen obwohl das Haus vor 10 Jahren der größe nach so gekauft wurde.Es sind fast alle Pächter betroffen die keine Baugenehmigung haben.Die Kolonie wurde nach dem Krieg gegründet und so alt sind auch die meißten Häuser.Das Bauamt wußte das und hat nie etwas unternommen,jetzt Krähte ein Hahn und es gingen einige Anzeigen beim Bauamt ein.Die Kirche hatte uns vor 2Jahren erklärt das die übernommen Häuser so stehen bleiben könnten.Wer weiß darüber bescheid? Gruß und Danke f

Wenn mehrere betroffen sind, schliesst euch zusammen und nehmt die Kirche mit ins Boot.
Am besten wäre natürlich, wenn ihr Beweise habt, dass das Bauamt das wusste und nichts unternommen hat.
Und ich würde die örtliche Presse einschalten.

Ohne hier die näheren Umstände zu kennen, würde ich mich zunächst auf Bestandschutz berufen. Sollte nach diesem Zeitablauf durchgehen.
habe ich dem Bauamt schon zu verstehen gegeben,die Antwort war:Leider kein Bestandschutz da Veränderungen vorgenommen wurden.Das Haus wurde also mit den Jahren größer.
WolfRichter am 3. Mai 2008 23:44 Eine Ferndiagnose ist immer so eine Sache, aber das Bauamt verliert auch Verwaltungsprozesse.
(Es ist so: Das Bauamt will den Rückbau, also sagt es auch, daß kein Bestandschutz bestehe. - Würde ich auch sagen, wenn ich das Amt zu vertreten hätte.)
Und frühzeitig schonmal einen Anwalt konsultieren dürfte auch nie verkehrt sein.
Danke für Eure Antworten.Die Kirche will sich bei dieser Angelegenheit raushalten und einen Anwalt zu nehmen wird sehr teuer werden,denn Finanziell bin ich nicht sehr betugt und eine Rechtsschutz übernimmt das nicht.Beweisen kann man die ganze Sache nicht so da keine alten Bilder vorhanden sind.Aber das Bauamt war vor ca. 10 Jahren schon mal in der Kolonnie.
Na dann dreh den Spiess doch um und nenne gegenüber dem Bauamt die Kirche als Zeugen und zitiere die Zusage und schliesslich: wenn man der Kirche schon nicht glauben kann...
gegen irgendwelche Bescheide auf jeden Fall Einspruch einlegen