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Wir haben eine Wohnung gekauft. Vorbesitzer hat Schulden hinterlassen. Muß ich diese übernehmen?

gefragt von aldiadler am 31.12.2008 um 10:18 Uhr

wir haben eine Wohnung gekauft und die Vorbesitzerin hat noch Schulden hinterlassen. Sie hat die Heiz- und Haushaltgeld einige monaten nicht bezallt. Hausverwaltung will gern unsere Familie mit alten Schulden belasten obwohl wir erst im Oktober eingezogen und in Grundbuch eingetragen worden sind. Hausverwaltung möchte auch Nachzahlung für vergangenen Jahr wegen Mehrverbrauch von uns haben. Ist das richtig? Vielen DANK


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Malkia
beantwortet von Malkia am 31. Dezember 2008 10:20
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Nie und nimmer, die sollen sich das Geld von denen holen, die diese Schulden verursacht haben.

Kommentar von 338194 am 31. Dezember 2008 10:45

Ein Wohnungskauf geht doch nur über einen Notar. Wie beim Hauskauf müssen die Schulden darauf abgegolten sein, man braucht sie nicht zu übernehmen. Es sei denn, im Kaufvertrag wurde dieses ausdrücklich vermerkt.

Kommentar von Simple_avatar5smallTabaluga1961 am 31. Dezember 2008 11:28

das ist quatsch. Der frager meint Hausgeldrückstände.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 31. Dezember 2008 10:20
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Ne, mit den Schulden der Vorbesitzerin habt ihr nichts am Hut, außer ihr habt das so vereinbart.

Soll die Hausverwaltung ihre Hausarbeiten machen und das Geld von der Schuldnerin eintreiben.


anonym
beantwortet von jockl am 31. Dezember 2008 10:23
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Solche Schulden müsstet ihr nur bezahlen wenn diese als Teil des Kaufpreises mit im Grundbuch stehen.

Kommentar von Bd9d8ed64462490578d9bdfefa5ac60bsmallFranticek am 31. Dezember 2008 10:39

Stimmt. Nur wird das so kaum passieren. In der Regel wird der Verkäufer den Kaufpreis komplett kassieren und dann seine Schulden selbst zahlen. Das sieht dann bei der Schufa besser aus.


Smash
beantwortet von Smash am 31. Dezember 2008 10:23
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Wenn das im Grundbuch eingetragen ist, ja dann habt Ihr die Schulden übernommen. Wenn es im Kaufvertrag so steht, dann eben auch. Sonst eben nicht. Wäre ja auch sehr unüblich und seltsam, die Schulden des Vorbesitzers zu übernehmen.


Tabaluga1961
beantwortet von Tabaluga1961 am 31. Dezember 2008 11:37
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das ist nicht richtig. Hausgeldrückstände müssen gegen den alten Eigentümer geltend gemacht werden. Für das Jahr des Eigetnumsübergangs bekommt ihr eine Sollabrechnung. Das heißt, es muss so getan werden, als ob der alte Eigentüer alle Hausgelder gezahlt hat. Somit bekommt ihr die reele Abrechnungsspitze, die auch von euch zu zahlen ist. Der Verwalter hätte die aufgelaufenen Rückstände schon lange titulieren lassen müssen. Hat er dieses versäumt muss er dafür haften. Die Verfolgung mit allen nötigen rechtlichen Schritten gehört zwingend zu den Aufgaben ordnungsgemäßer Verwaltung. Dafür bekommt er sein Geld. Wenn er dieses nicht gemacht hat, muss der dafür haften und die Summe an die Eigentümergemeinschaft bezahlen. In diesen Falle würd ich ihn auch den Vertrag kündigen. Hat er alles unternommen und Zahlungstitel, die nicht mehr einzutreiben sind, müssen ALLE Eigentümer dafür aufkommen und nicht nur du allein. Das nennt man Gesamtschuldnerische Haftung. Und der Wehrmutstropfen als Eigentümer einer Eigentumswohnung.

Bitte gucke doch mal in meinen anderen Antworten zu diesem Thema. In welcher Stadt hast du denn die Wohnung???

Kommentar von aldiadler am 31. Dezember 2008 17:04

Danke für alle Anrworten Ich wohne in MAINZ

Kommentar von aldiadler am 3. Januar 2009 09:53

Ich bedanke mich für alle Antworten. Wir Wohnen in Mainz


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