wir haben eine Wohnung gekauft und die Vorbesitzerin hat noch Schulden hinterlassen. Sie hat die Heiz- und Haushaltgeld einige monaten nicht bezallt. Hausverwaltung will gern unsere Familie mit alten Schulden belasten obwohl wir erst im Oktober eingezogen und in Grundbuch eingetragen worden sind. Hausverwaltung möchte auch Nachzahlung für vergangenen Jahr wegen Mehrverbrauch von uns haben. Ist das richtig? Vielen DANK
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Nie und nimmer, die sollen sich das Geld von denen holen, die diese Schulden verursacht haben.
Ne, mit den Schulden der Vorbesitzerin habt ihr nichts am Hut, außer ihr habt das so vereinbart.
Soll die Hausverwaltung ihre Hausarbeiten machen und das Geld von der Schuldnerin eintreiben.
Solche Schulden müsstet ihr nur bezahlen wenn diese als Teil des Kaufpreises mit im Grundbuch stehen.
Franticek am 31. Dezember 2008 10:39 Stimmt. Nur wird das so kaum passieren. In der Regel wird der Verkäufer den Kaufpreis komplett kassieren und dann seine Schulden selbst zahlen. Das sieht dann bei der Schufa besser aus.

Wenn das im Grundbuch eingetragen ist, ja dann habt Ihr die Schulden übernommen. Wenn es im Kaufvertrag so steht, dann eben auch. Sonst eben nicht. Wäre ja auch sehr unüblich und seltsam, die Schulden des Vorbesitzers zu übernehmen.
das ist nicht richtig. Hausgeldrückstände müssen gegen den alten Eigentümer geltend gemacht werden. Für das Jahr des Eigetnumsübergangs bekommt ihr eine Sollabrechnung. Das heißt, es muss so getan werden, als ob der alte Eigentüer alle Hausgelder gezahlt hat. Somit bekommt ihr die reele Abrechnungsspitze, die auch von euch zu zahlen ist. Der Verwalter hätte die aufgelaufenen Rückstände schon lange titulieren lassen müssen. Hat er dieses versäumt muss er dafür haften. Die Verfolgung mit allen nötigen rechtlichen Schritten gehört zwingend zu den Aufgaben ordnungsgemäßer Verwaltung. Dafür bekommt er sein Geld. Wenn er dieses nicht gemacht hat, muss der dafür haften und die Summe an die Eigentümergemeinschaft bezahlen. In diesen Falle würd ich ihn auch den Vertrag kündigen. Hat er alles unternommen und Zahlungstitel, die nicht mehr einzutreiben sind, müssen ALLE Eigentümer dafür aufkommen und nicht nur du allein. Das nennt man Gesamtschuldnerische Haftung. Und der Wehrmutstropfen als Eigentümer einer Eigentumswohnung.
Bitte gucke doch mal in meinen anderen Antworten zu diesem Thema. In welcher Stadt hast du denn die Wohnung???
Ein Wohnungskauf geht doch nur über einen Notar. Wie beim Hauskauf müssen die Schulden darauf abgegolten sein, man braucht sie nicht zu übernehmen. Es sei denn, im Kaufvertrag wurde dieses ausdrücklich vermerkt.
das ist quatsch. Der frager meint Hausgeldrückstände.