ist eine Änderung der Veranlagung in den Folgejahren möglich

Ab man zusammen, oder getrennt veranlag werden will legt man durch ein Kreuzchen jedes Jahr neu fest und gilt auch nur für das Jahr
Danke, war sehr hilfreich
wfwbinder am 20. September 2008 12:27 Aber genau überlegen und durch rechnen (lassen), denn die getrennte Veranlagung ist nur in seltenen Fällen günstiger. Wenn es nur darum gehen sollte die "Kassen" getrennt zu halten, kann man beim FA auch bei der Zusammenveranlagung, die getrennte Berechnung der Steuern beantragen.

das angebot der Veranlagungsart gilt immer nur für die ESte des betreffenden Jahres
Ganz einfach! Im Folgejahr die getrennte Veranlagung beantragen! Siehe Seite 1 der Einkommensteuererklärung.