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wir haben 2005 eine zusammenveranlagung bei der EK-Steuer gewählt,möchte dies in der Folge nicht meh

gefragt von Sonnenanbeter am 20.09.2008 um 12:14 Uhr
 ist eine Änderung der Veranlagung in den Folgejahren möglich

Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

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finanzamt (403)
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wernilein
beantwortet von wernilein am 20. September 2008 12:20
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frag bitte mal beim amt,die helfen gerne


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 20. September 2008 12:21
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Ab man zusammen, oder getrennt veranlag werden will legt man durch ein Kreuzchen jedes Jahr neu fest und gilt auch nur für das Jahr

Kommentar von Sonnenanbeter am 20. September 2008 12:23

Danke, war sehr hilfreich

Kommentar von 1928372d696aac89e5ef95eea076f957smallwfwbinder am 20. September 2008 12:27

Aber genau überlegen und durch rechnen (lassen), denn die getrennte Veranlagung ist nur in seltenen Fällen günstiger. Wenn es nur darum gehen sollte die "Kassen" getrennt zu halten, kann man beim FA auch bei der Zusammenveranlagung, die getrennte Berechnung der Steuern beantragen.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 20. September 2008 12:23
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das angebot der Veranlagungsart gilt immer nur für die ESte des betreffenden Jahres


anonym
beantwortet von Seegeist am 24. September 2008 08:18
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Ganz einfach! Im Folgejahr die getrennte Veranlagung beantragen! Siehe Seite 1 der Einkommensteuererklärung.



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