Rolf u. Högemann am 05.01.2008 um 22:51 Uhr
Es handelt sich bei unserem Wohnhaus um ein 5-stöckiges Haus mit 9 Mietparteien, bei dem in den nächsten Wochen zusätzlich zum neuen Balkon noch eine Feuerleiter montiert wird. Wir wohnen im 3. Stockwerk - beim Abschluss der Versicherung gab es an diesem Haus noch keine Feuerleiter.
In den Versicherungsunterlagen konnte ich für diesen speziellen Fall keine Anhaltspunkte finden.
Ja, du solltest die Vers. umgehend informieren, da es eine Gefahrerhöhung ist. Diese ist Anzeigepflichtig.
Die Anzeigepflicht besteht auch bei einem vorübergehenden Gerüst!
Ich würde die Versicherung auf jeden Fall informieren.
Dankeschön.