Wir bauen um um haben eine Baugenehmigung bekommen. Kann ein Nachbar Einspruch einlegen

9 Antworten

Der Nachbar kann Widerspruch einlegen. Allerdings wird der nur Erfolg haben, wenn die Baugenehmigung gegen irgendwelche (meist baurechtlichen) Vorschriften verstößt.

Es gab schon Fälle wo fertige Anbauten weg gerissen werden mussten,trotz Baugenehmigung weil es den Nachbarn nicht passte.So etwas kamm auch im TV,wo eine Etage über einen Einkaufsbunkalow mit Dach abgerissen werden musste weil es dem Nachbar nicht gefallen hat.

Wer glaubt denn noch dem Fernsehen!!!

Erst einmal vielen Dank für die Antworten. Ich möchte noch sagen das es dem Nachbarn hauptsächlich um unsere überdachte Loggia geht. Diese ist ca. 2,60 m und soll zum Wohnraum dazukommen. Die Fenster kommen also auch um 2,60 nach vorne. Das Bauamt hat überhaupt keine Einwände gehabt. Der Nachbar hat jedoch das Gefühl man kann ihm dann auf den Tisch schauen.

Diese Frage solltest Du dem Bauamt stellen!

Eine allgemeine Antwort gibt es für Deine Frage nicht, weil man hier keine Akten einsehen kann und auch die Lage vor Ort nicht kennt!

Alles Gute

Natürlich kann er Einspruch einlegen. Er muss dann aber die Bauaufsichtsbehörde verklagen und vom Verwaltungsgericht prüfen lassen, ob die Genehmigung gegen "nachbarschützende Vorschriften des öffentlichen Baurechts" verstößt. Wenn ja, muss die Bauaufsicht die Baugenehmigung widerrufen, ist aber dann Schadenersatzpflichtig.

Aber Achtung:

Im Baugenehmigungsverfahren wird nur öffentliches Baurecht geprüft. Wenn Euer Vorhaben dem Privatrecht widerspricht (z.B. dem BGB, dem Landesnachbarrechtsgesetz oder Grundbucheintragungen zugunsten des Nachbargrundstücks) hilft Euch die Baugenehmigung nichts. Denn die wird "unbeschadet der Rechte Dritter" erteilt.

Natürlich kann er Einspruch einlegen. Er muss dann aber die Bauaufsichtsbehörde verklagen und vom Verwaltungsgericht prüfen lassen, ob die Genehmigung gegen "nachbarschützende Vorschriften des öffentlichen Baurechts" verstößt. Wenn ja, muss die Bauaufsicht die Baugenehmigung widerrufen, ist aber dann Schadenersatzpflichtig.

Aber Achtung:

Im Baugenehmigungsverfahren wird nur öffentliches Baurecht geprüft. Wenn Euer Vorhaben dem Privatrecht widerspricht (z.B. dem BGB, dem Landesnachbarrechtsgesetz oder Grundbucheintragungen zugunsten des Nachbargrundstücks) hilft Euch die Baugenehmigung nichts. Denn die wird "unbeschadet der Rechte Dritter" erteilt.