carola111 am 13.12.2007 um 9:46 Uhr
Ab wann ist es notwendig, mit Winterreifen zu fahren, ohne Ärger mit der Polizei zu bekommen? Bei uns in Berlin liegt nicht jeden Winter total viel Schnee und die großen Straßen sind geräumt und sowieso schneefrei. Gilt das dann nur für die kleinen, engen Straßen?

Notwendig ist es, wenn die Wetterverhältnisse es erfordern. Eine Winterreifenpflicht gibt es nicht. Ärger bekommst Du, wenn Du in einen Unfall verwickelt bist und die Reifen nicht den Witterungsbedingungen entsprechen.

Meinst Du, Du ziehst nur schnell die Winterreifen auf, wenn Du in eine Seitenstraße fährst?
Bei Temperaturen ab 8° (und natürlich darunter) sollte man schon mit Winterreifen fahren.

Ärger gibt es solange nicht, bis es nicht kracht! Ansonsten wird zu Winterreifen deswegen geraten, weil sie eine weichere Gummimischung haben und deshalb (und wegen des speziellen Profils) bei Kälte bessere Traktion (inbesondere bei Nässe, Matsch, Eis oder Schnee) bieten. Ich würde empfehlen, die M+S-Reifen anzulegen, sobald die temperaturen täglichunter +5°C fallen... und dementsprechend wieder auf Spommerreifen wechseln, sobald dies nicht mehr eintrifft!

Ärger mit der Polizei bekommst Du im Fall eines Unfalls. Vorrangig teuer wird der dann folgende Ärger mit der Versicherung, weil die Bereifung nicht dem Wetter angepasst ist. Egal, ob die Straße breit oder schmal ist.

In der Regel sagt man von O - O soll heißen von Oktober bis Ostern . Damit bist du immer auf der sicheren Seite

Es muß kein Schnee liegen! Es geht auch um die Temperaturen!

Es gibt noch keine Vorschrift, Winterreifen zu benutzen. Du bist verpflichtet, angemessene Bereifung zu fahren. Wenn Ihr keinen Schnee habt, reichen Deine Sommer- oder Ganzjahres-Reifen. Ich habe auch erst mit Winterreifen angefangen, als ich in Bayern gewohnt habe!
*Zitat von Kabark:
Notwendig ist es, wenn die Wetterverhältnisse es erfordern. Eine Winterreifenpflicht gibt es nicht. Ärger bekommst Du, wenn Du in einen Unfall verwickelt bist und die Reifen nicht den Witterungsbedingungen entsprechen.*
Jo, Ärger kann man auch bekommen, wenn durch falsche Bereifung andere behindert werden. Es muss also nichtmal zwingend ein Unfall passieren.
Aber nochwas:
Wenn zum Beispiel ein Auffahrunfall passiert, bei Minusgraden und ohne dass Schnee auf der Straße liegt, dann kann die Versicherung den Schaden unter Umständen auch ablehnen, denn bei Minusgraden haben Sommerreifen auf Grund Ihrer Härte einen viel längeren Bremsweg. Sie könnten zu dem Entschluss kommen, dass man mit Winterreifen früher zum Stillstand gekommen wäre und der Schaden deshalb vermeidbar gewesen wäre.
Aber die ganze Problematik tritt sowieso nur in der Kasko auf, da hier grobe Fahrlässigkeit nicht versichert ist. In der K-Haftpflicht-V. dagegen schon, daher ist es dort kein Thema.
MfG!