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Winload abzocke

Frage von lars047 lars047

Was soll ich tun, mir werd en von winload und (open download hat zum glück aufgehört) ständig inkasso briefe geschickt, bitte um hilfe Dazu bin ich noch minderjährig. ;'( ist das nur eine abzocke? Suchen diese Leute nur naive Menschen die auf ihre Rechnungen zubeissen? Sie wollen, dass ich 172 Euro zahle....

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Antworten (8)

  • 2
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Hilfreichste Antwort von AndreasHauser AndreasHauser

    Hallo Lars047,

    Internet ist von solchen Abzockerseiten leider voll. Hab keine Angst! Vielleicht bekommst du noch einige E-Mails bzw. Briefe, aber es ist immer wichtig auf diese Verschüchterungen nicht zu reagieren. Hauptsache - nichts bezahlen!

    Es ist die gleiche Taktik wie z. B. bei opendownlaod.de. Auf diese Firma sind auch vieeele reingefallen. Du kannst auch Erfahrungen von anderen Betroffenen hier (http://de.reclabox.com/firma/238-Content-Services-Ltd) finden.

    Viel Glück und noch einen schönen Tag

    AH

    Kommentar von Teldafax Teldafax

    Da ist er ja wieder, der gute alte Andreas Hauser. Schön, dich hier zu treffen ! Wenn man sich das mal ansieht: http://www.gutefrage.net/nutzer/AndreasHauser/antworten/neue... entdeckt man ein inniges Verhältnis zwischen Andreas Hauser und der reklabox - bezahlte Werbung wäre nicht wirklungsvoller, oder ?

  • 2
    Antwort von ork4n ork4n

    Nicht einschüchtern lassen, wie man auch bei http://www.young-news.de/allgemeiner-ratgeber-f13/verstecktes-abo-internet-abzoc... nachlesen kann.

  • 1
    Antwort von womoberg womoberg

    Vielen Dank für die so mutmachenden und fachkompetenten Ausführungen. (Jetzt bin ich unanständigerweise versucht zu sagen: Was, es gibt noch Rechtsgelehrte, die Ratschläge so selbstlos abgeben? Jetzt ist´s zwar schon gesagt, ich nehm´s aber zumindest symbolisch wieder zurück. Und es ist ja klar, dass ein hochqualifizierter Beruf auch von seinen Fähigkeiten leben können muss.) Aber nun zum Thema: Vor etwa einem Jahr ist meine Frau auf die schon allseits bekannte Winloads-Masche hereingefallen und hat nach Umfrage bei Bekannten und Freunden schließlich zähneknirschend auch bezahlt. Umgehend jedoch per Einschreiben für den nächstmöglichen Termin gekündigt. Per E-Mail wurde dies von Winload auch "bedauernd bestätigt". Nun aber kommt gestern, am 22. April 2010 eine erneute Zahlungsaufforderung für "das 2. Vertragsjahr" auf den Monitor. Selbstverständlich haben wir sofort widersprochen und eine Veröffentlichung im Internet angekündigt. Was hiermit geschehen ist. Oder gibt es vielleicht eine noch öffentlichkeitswirksamere Darstellung bzw. Warnunug für so naive Würstchen wie wir sind?

    Herzlich womoberg

  • 1
    Antwort von voti1972 voti1972

    in den Papierkorb und gut....die lassen dich irgendwann in ruhe...musste einfach aussitzen....

  • 0
    Antwort von teepunkt teepunkt

    Sobald Du irgendwo Adressen hinterläßt um irgendwas KOSTENLOS herunterzuladen, hast Du zu 99,9% ein Abo in der Tasche! Nun mein Tipp: Habe in der Zeitung Computerbild den Computerbild-Abzockschutz auf der beigelegten CD DVD runtergeladen.Das Programm bewahrt mich nun sicher vor diesem Fehler.Es Meldet zuverlässig wenn Betrugsverdacht besteht oder schon sicher ist.Erhältlich auch aus dem Netz.Einfach mal die Suchmaschine bedienen.

    Gruß T.
  • 0
    Antwort von Domestos Domestos

    hallo ich habe mir angebilch auf deren seite einen player runtergeladen was aber nicht stimmt nun soll ich 1 rechnung dann 1 mahnung per mail bekommen haben-hier bei mir ist aber nie soetwas angekommen dann kam die letzte aufforderung die rechnung von 96 euro unverzüglich zu bezahlen was ich natürlich nicht tat nun sind die inkassobrüder dran inzwischen 176 euro forderung ich schnauze voll ab zum anwalt der stellte nachforschungen an über Winload und siehe da,eines von den vielen schwarzen schafen gegen das etliche verfahren am laufen sind folgedessen brauch ich noch nicht einmal die anwaltskosten zu bezahlen das übernimmt in meinem fall meine rechtschutz ich wollte damit auch nur sagen das man auf keinem fall zahlen sollte-- im zweifelsfall zu anwalt gehen

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    Antwort von syman82 syman82

    Guten Abend, ich selbst bin auch auf die Masche reingefallen und habe mich dann sehr gewundert, als ich plötzlich eine Zahlungsaufforderung per mail bekam. Aber man darf sich in der Tat nicht einschüchtern lassen. Bei mir ging das dann so weiter: Erst kamen 2 zwei schfitliche Mahnungen von winloads selbst, dann kamen 2 Zahlungsauffoderungen vom Inkassobüro. Dann nochmal Drohungen per mail, man würde meine Daten an die Staatsanwaltschaft herausgeben wenn ich nicht bald zahle. Das alles ging so über einen Zeitraum von ca. 1/2 Jahr. Da ich dummerweise die erste mail mit der Zahlungsaufforderung erst 2 Wochen nach erhalt gelesen hatte (da an meinen Zweitaccount geschickt) konnte ich erst dann reagieren. Habe sofort den "Vertrag" widerrufen. Habe uA darauf hingewiesen dass ich weder wissentlich noch willentlich irgendwann einen Vertrag über eine entgeltliche Dienstleistung geschlossen habe, insoweit bereits eigentlich gar kein Vertrag geschlossen wurde (fehlender Rechtsbindungswille)und in meinem Fall zudem auf der Website überall Hinweise waren, die darauf schließen ließen, dass die Leistung kostenlos sei. Ich habe auch sofort klar gemacht, dass ich im Falle der Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens binnen 2 Wochen Widerspruch gegen den Mahnbescheid erheben und es auf einen Gerichtsprozess ankommen lassen würde. Einen Prozess werden diese Betrügerfirmen schon deshalb meiden, weil sie dann nachweisen müssten, dass überhaupt ein Vertrag geschlossen wurde. Selbst wenn dies gelänge könnte man immer noch mit § 305c Abs. 1 BGB argumentieren , d.h. dass eine etwaige versteckte Kostenklausel überraschend war und daher nicht Vertragsbestandteil geworden ist. Die letzte Drohmail ist nunmehr schon 3 Monate her und seitdem habe ich nichts mehr gehört.

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    Antwort von Heli42 Heli42

    Auch ich bin auf die Tricks von Win-Loads.net anlässlich der Möglichkeit das Buch "Atemschaukel" am 18.10.2009 kostenlos als e-book herunterzuladen, hereingefallen. Die Umstände, wieso ich darauf hereingefallen sind, sind so interessant nicht, sie ähneln den andern Opfern dieser windigen Firma, die den guten Namen von Winload.de missbraucht. Mein Firefox blockiert übrigens automatisch die Seite von Win-Loads.net, was mir aber nicht half, da in einem PDF-Formular verlinkte Internetseiten immer den Windoofs-IE aufrufen, auch wenn man Firefox als Standardbrowser eingestellt hat.

    Mein "Vertragsabschluss" tätigte sich unabsichtlich am 18.10.2009. Es gibt aber meines Erachtens inzwischen eine eindeutige Rechtssprechung in Deutschland, die jedem Hereingefallenen durch diese Abzocker-Firma Mut machen sollte, sich deren Forderungen nicht zu beugen und deshalb setze ich meinen Widerruf gegen deren "rechtskräftigen Vertrag" mal hier herein:


    <i>Sehr geehrte Damen und Herren,

    sie schreiben, ich zitiere: "Wir können Ihren Widerruf leider nicht akzeptieren, da Sie bei der Anmeldung ausdrücklich auf Ihr Widerrufsrecht verzichtet haben. Wir weisen darauf hin, dass wir keine Rechtsverletzungen eingehen und rechtlich mit völlig korrekten Mitteln vorgehen."

    Ersteres (Verzicht auf mein Widerrufsrecht) mag unbewusst und von mir nicht gewollt geschehen sein, mit den Ursachen, die dazu führten, brauchen wir uns an dieser Stelle nicht auseinanderzusetzen.

    Demgegenüber steht aber die inzwischen rechtlich festgeschriebene Tatsache, dass das Widerrufsrecht nicht zwischen den Vertragspartnern diskursfähig ist. Mein unbeabsichtigter Verzicht ist also rechtswidrig und somit auch nicht rechtskräftig.

    Ich zitiere: Die RICHTLINIE 97/7/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz: Artikel 12 Absatz 1 "Der Verbraucher kann auf die Rechte, die ihm aufgrund der Umsetzung dieser Richtlinie in innerstaatliches Recht zustehen, nicht verzichten."

    Das ist zwar in dieser eindeutigen Form in den deutschen Gesetzestext bisher nicht aufgenommen worden, aber seit dem 12.5.2009 (Urteil vom 12.5.2009, Landgericht Mannheim, Aktenzeichen: 2 O 268/08, in Sachen Verbraucherzentrale Bundesverband gegen Content Service Ltd.) hat die Richtlinie des europäischen Parlamentes mit dieser Begründung Eingang in die deutsche Rechtssprechung gefunden: "Die einen Verzicht auf das Widerrufsrecht enthaltende Klausel ist schon deswegen unwirksam, weil sie gegen die gesetzliche und nach § 312f BGB NICHT DISPOSITIVE Einräumung eines Widerrufsrechtes i.S.v. § 355 BGB gemäß § 312d Absatz 1 BGB verstößt." Es steht mir also gar nicht frei, auf mein Widerspruchsrecht Ihnen gegenüber zu verzichten, egal nun ob sie den Verzicht in ihre somit (s.o.) rechtswidrigen Geschäftsbedingungen aufgenommen haben oder ob ich in beliebige Checkboxen unbewusst, aber auf jeden Fall ungewollt ein in Ihrem Sinne deutbares Häkchen gesetzt habe!

    Ich wiederhole: Ich habe nach meiner Überzeugung keinen gültigen kostenpflichtigen Vertrag mit Ihnen geschlossen. Daher bin ich auch nicht bereit, Ihre Forderung zu begleichen. Hilfsweise widerrufe und kündige ich fristlos den Ihrer Meinung nach bestehenden Vertrag und fechte ihn auch hilfsweise wegen arglistiger Täuschung an. Außerdem erkläre ich ebenfalls vorsorglich die Anfechtung wegen Irrtums über den Inhalt und auch wegen der Rechtswidrigkeit der abgegebenen Willenserklärungen. Hilfweise widerspreche ich insbesondere und ausdrücklich einem eventuell und auf jeden Fall von mir unbeabsichtigt erklärtem Verzicht auf mein Widerrufsrecht.

    Mit freundlichen Grüßen ich selber ;-)</i>


    Zur Erläuterung: dies ist schon der zweite Widerruf und es macht mir einfach Spaß, mit den Rechtverdrehern dort zu plaudern - es kostet mich ja nichts außer Zeit, die ich gerne, auch im Interesse anderer Geschädigter, aufwende. :->

    Nur Mut Heli

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