Willkürliche Straßensperrung - was kann man tun?

3 Antworten

Direkte Hilfe erst mal nicht.

Denn es ist die Straßenbehörde (Landesbehörde) die Straßen sperrt oder auch nicht. Nicht direkt die Gemeinde. Meist werden aber von der Landesbehörde bestimmt Aufgaben an die Gemeinden weiter gegeben.

Da ihr die Straße aber selbst finanziert habt sieht das Ganze schon mal wieder anders aus. Hier spielt schon wieder das Grundstücksrecht mit rein. Da muß damals in der Baugenehmigung ganz genau gesagt sein, wem gehört das Grundstück auf dem die Straße gebaut ist.

Hier kommt schon wieder vieles weiteres dazu. Gehört nur ein kleines stück der Straße einer Person muß diese Person eine Sondergenehmigung erhalten die Straße zu benutzen. Denn bei uns kann keiner Verbieten Dein Grundstück zu erreichen.

Warscheinlich hat dieses Verwirrspiel die Gemende veranlasst die von Dir genannte Aussage zu treffen.

Wenn es von Interesse ist, gebe ich auch gerne meine weiteren Kenntnisse hierzu weiter. Schaue in mein Profil und kontaktiere mich.

Da die Anwohner die Straße selbst ausgebaut und finanziert haben, müßtet Ihr Euch an oberster Stelle Euer Recht erkämpfen.

Was 5 Bauern wollen, ist so ziemlich unwichtig. Es ist nicht möglich eine 350 Seelen Gemeinde von der Umwelt ab zu kapseln. Hier wäre also notfalls das Verwaltungsgericht zu bemühen. Aber zunächst sollte man einmal das Grundbuch anschauen wem diese Straße überhaupt gehört. Wir haben auch einmal die Straße in unserem Wohngebiet privat bauen lassen und sie nach Fertigstellung der Gemeinde übereignet. Die Gemeinde sorgte im Gegenzug für die Beleuchtung.

Sobald die Besitzverhältnisse bekannt sind, dann richtet mit Hilfe eines Anwaltes an die Besitzer den Anspruch eines Notwegerecht entsprechend § 917 und § 918 BGB. Diese Vereinbarung wäre dann schriftlich zu fixieren und als Grunddienstbarkeit im Grundbuch einzutragen.