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willenserklärung und vertrag?!

gefragt von flek88 am 03.11.2009 um 8:51 Uhr

was ist der unterschied??? eine willenerklärunmgh istdoch auch ein vertrag oder??

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recht x 35.363 vertrag x 1.872

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anonym
beantwortet von martintm am 3. November 2009 08:56
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Hilfreichste Antwort

Es gibt einseitige Rechtsgeschäfte, die durch eine Willenserklärung zustande kommen. Eine Schenkung ist so ein Beispiel. Die kann man juristisch gesehen nicht ablehnen. Ein Vertrag kommt durch zwei Willenserklärungen zustande. Wenn Du beim Bäcker Brötchen kaufst, schließt Du dort einen Kaufvertrag ab. Die eine Willenserklärung ist das Angebot, die andere die Annahme. Ein Vertrag kommt also immer zustande, wenn ein Angebot angenommen wird. Die Schriftform ist dafür nicht notwendig, nur in Ausnahmefällen (Immobilienverkauf) ist sie vorgeschrieben.


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anonym
beantwortet von alphonso am 3. November 2009 08:52
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ein Vertrag schließen immer mind. 2 Parteien. Eine Willenserklärung ist einseitig.


anonym
beantwortet von Morti am 3. November 2009 08:53
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Eine Willenserklärung kann einseitig sein, der Vertrag muss von mehreren Parteien geschlossen werden.


bebeque
beantwortet von bebeque am 3. November 2009 08:52
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Erst kommt die Willenerklärung, die ensteht durch Handschlag und ist mündlich. Dann kommt der Vertrag, der ist dann schriftlich

Kommentar von alphonso am 3. November 2009 08:54

eine Kündigung ist auch eine Willenserklärung und meist schriftlich.


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