was ist der unterschied??? eine willenerklärunmgh istdoch auch ein vertrag oder??
Es gibt einseitige Rechtsgeschäfte, die durch eine Willenserklärung zustande kommen. Eine Schenkung ist so ein Beispiel. Die kann man juristisch gesehen nicht ablehnen. Ein Vertrag kommt durch zwei Willenserklärungen zustande. Wenn Du beim Bäcker Brötchen kaufst, schließt Du dort einen Kaufvertrag ab. Die eine Willenserklärung ist das Angebot, die andere die Annahme. Ein Vertrag kommt also immer zustande, wenn ein Angebot angenommen wird. Die Schriftform ist dafür nicht notwendig, nur in Ausnahmefällen (Immobilienverkauf) ist sie vorgeschrieben.
ein Vertrag schließen immer mind. 2 Parteien. Eine Willenserklärung ist einseitig.
Eine Willenserklärung kann einseitig sein, der Vertrag muss von mehreren Parteien geschlossen werden.