Ich möchte die Steuererklärung für das letzte Jahr aufbereiten, leider fehlt mir die Betriebskostenabrechnung für 2007. Was soll ich nun machen?? Kann ich trotzdem mit dem Vorgang beginnen?
Du kannst anfangen wann immer Du willst. Die Betriebskostenabrechnung 2007 muss bis Dezember 2008 vorliegen - bei Abstellung aufs Kalenderjahr.

entweder du wartest und informierst das Finanzamt darüber und stelltst gleichzeitig dem Vermieter mal eine Frist
oder du ignorierst die Nebenkostanabrechnung, kannst sie dann allerdings nicht mehr rückwirkend geltend machen
Du kannst auch einfach die jüngste Betriebskostenabrechnung nehmen (wahrscheinlich von 2006) und kannst diese Kosten geltend machen. So können Mieter und Wohnungseigentümer zumindest verfahren.