Rosileinchen am 17.09.2008 um 8:28 Uhr
Da mein Mann fremdgegegangen ist ,spiele ich mit dem Gedanken,mich zu trennen.Eigentlich war es eh MEHR von ihm AUßER nur fremdgehen,denn er wollte ausziehn...blieb aber doch...ich kanns aber nicht verzeihn,immer wieder denk ich dran...EGAL... WEIß NULL was auf mich zukommt Wohne in Schleswig. Habe vier Kinder.Drei sind von ihm,für eins bekomme ich Unterhalt 150 Euro. Bin seit 1997 verheiratet,mein Mann verdient 1700 Euro netto. Die Kinder sind 11,13,14,17 Jahre alt.ALLE gehn zur Schule.Die Miete beträgt 720 Euro,darf ich die Wohnung behalten?93 qm.Wieviel MEHRBEDARF bekomme ich als Alleinerziehende?Werden Schulsachen übernommen?UND-DARF ich ich meinen Mann ra
Ich habe mich 2001 von meinem Ex getrennt mit 4 Kindern im Schlepp (14, 12, 10 und 4 1/2 Jahre). Zuerst mal habe ich zwei Jahre Sozialhilfe erhalten und nebenbei auf 400 Euro Basis gearbeitet als Bürokraft. Dann habe ich den Beruf der Fachberaterin für Finanzdienstleistungen erlernt und mich 2005 selbständig gemacht. Es geht alles, wenn man eine Perspektive hat. Man muss nur wissen was man will und das dann durchziehen. Ziele setzen und realistisch bleiben. Auch mit 4 Kindern ist man in der Lage auf die eigenen Füße zu kommen. Und die erste Zeit habe ich alle Hilfen, die mir zustanden, in Anspruch genommen. Das ist okay, wenn man dann nicht in Lethargie verfällt und sich gehen lässt. Alles Gute.
viele Fragen. Dass die Kinder alle zur Schule gehen, täte nur insoweit zur Sache, als Du mit Eintritt des Jüngsten ins sechste Schuljahr arbeiten müsstest. Die Wohnung ist bei 93qm mit 720,-- Euro sehr teuer! Im Falle der Trennung könntest Du sie jedenfalls behalten, aber Du wirst sie nicht bezahlen können, denn von den nach der Trennung weniger als 1700 Euro netto (Steuerklasse) muss auch Dein Mann leben. Ehebruch ist schwer verzeihlich, aber vielleicht ist noch was an Liebe übrig? Ehe/Lebensberatung ? Die hilft auch, wenn am Ende nur die Trennung bleibt. Alles Gute-

Da kann man keine generelle Antwort geben, weil es von verschiedenen Faktoren abhängt. Alter der Kinder usw. Auch wegen der Wohnung gibt es klenere Unterschiede von Land zu Land und von Stadt zu Stadt (manche gehen nur nach Miethöhe, manche auch nach qm). Sieh mal hier nach: http://www.sozialhilfe24.de/alg2-rechner.html

ja männer können schon mal richtig... sein,aber hier ist ein link da kannst du selbst ausrechnen wieviel dir zusteht.du kannst die wohnung behalten da du kinder hast er muss ausziehen,das mit der miete ist glaub ich auch ok,aber erkundige dich auf jeden fall bei der zuständigen behörde und schildere ihnen deinen fall viel glück http://biallo.aol.de/aol/arbeitslosengeld2/ALG2rechneri.php?zzS=i&Seite=1&am...
wernilein am 17. September 2008 08:38 es gibt solche und soche männer, aber auch frauen

schon mal an arbeiten gedacht?
Rosileinchen am 17. September 2008 08:35 Ja,eins nach dem anderen...Bisher musste ich mir diese Frage noch nicht stellen.Bin aber bereit,wenn die Kinder in den Ferien versorgt sind,evtl. zu putzen oder anderes.Nun wollte ich erstmal wissen,WAS AUF mich zukommt bei einer Scheidung,bin noch SEHR traurig wegen dem EHEBRUCH,meine heile Welt ist kaputt...UND ich würde gerne wissen,der Text reichte nicht grade,OB ICH meinen Mann der Wohnung verweisen DARF.
darfst du nicht! er hat dich ja z.b. nicht geschlagen. wenn er bleiben will, kannst du ds schlecht verhindern, man kann auch in einer wohnung getrennt leben, meint der gesetzgeber. bitte ihn doch auszuziehen
wienochmal am 17. September 2008 08:42 weißt du, ich war auch in der gleichen situation mit der gleichen kinderzahl. eigenes geld ist das a und o, denn das macht dich nicht ganz unabhängig von deinem mann aber ein wenig schon. lass dich von einem anwalt beraten und versuche einfach das ganze in keinen rosenkrieg ausarten zu lassen, den kindern zuliebe. ich wünsch dir alles gute für das was kommt. wenn du mehr infos oder tipps möchtest, schreib mich direkt an......
Servus! Wegen 1x fremdgehen willst dir dieses Programm antun?
Servus! Wegen 1x fremdgehen willst dir dieses Programm antun?

Hartz IV steht einem nic hts zu, es kann gewährt werden, wenn Bedürftigkeit vorliegt. Das musst Du dem Amt erklären, dass Du bedürftig bist. Da könnte ja jeder, der ein paar Kinder hat, den lieben Gott einen guten Mann sein lassen und sich auf die faule Haut legen. Die Kinder sind in einem Alter, wo sie auch mal alleingelassen werden können. Meine waren da schon selbständig, weil ich voll berufstätig war.

da wirst du wohl zur rechtsberatung müssen,einfach wirds nicht werden,vieleicht gehts auch gütlich,also ohne Rosenkrieg
unterhaltsanspruch prüfen!, amt übernimmt keine schulsachen, nur die regelsätze und angemessene miete. heisst, erkundige dich direkt beim amt. wie alt sind deine kinder? kannst du nicht arbeiten? ich war allein mit drei kleinen kindern zwischen 2 und10 jahren, hab voll gearbeitet! habs überlebt, die sind jetzt alle raus. kopf hoch! lg
schöne, motivierende antwort....denn das leben ist nach der scheidung auch mit 4 kindern noch nicht vorbei. dh!