gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Will mich wegen Ehebruch trennen...Wieviel Hartz Vier steht uns zu?

gefragt von RosileinchenRosileinchen am 17.09.2008 um 8:28 Uhr

Da mein Mann fremdgegegangen ist ,spiele ich mit dem Gedanken,mich zu trennen.Eigentlich war es eh MEHR von ihm AUßER nur fremdgehen,denn er wollte ausziehn...blieb aber doch...ich kanns aber nicht verzeihn,immer wieder denk ich dran...EGAL... WEIß NULL was auf mich zukommt Wohne in Schleswig. Habe vier Kinder.Drei sind von ihm,für eins bekomme ich Unterhalt 150 Euro. Bin seit 1997 verheiratet,mein Mann verdient 1700 Euro netto. Die Kinder sind 11,13,14,17 Jahre alt.ALLE gehn zur Schule.Die Miete beträgt 720 Euro,darf ich die Wohnung behalten?93 qm.Wieviel MEHRBEDARF bekomme ich als Alleinerziehende?Werden Schulsachen übernommen?UND-DARF ich ich meinen Mann ra

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Finanzen x 23.664 Hartz4 x 986 wieviel-mehrbedarf x 1

petra066
beantwortet von petra066 am 17. September 2008 08:47
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich habe mich 2001 von meinem Ex getrennt mit 4 Kindern im Schlepp (14, 12, 10 und 4 1/2 Jahre). Zuerst mal habe ich zwei Jahre Sozialhilfe erhalten und nebenbei auf 400 Euro Basis gearbeitet als Bürokraft. Dann habe ich den Beruf der Fachberaterin für Finanzdienstleistungen erlernt und mich 2005 selbständig gemacht. Es geht alles, wenn man eine Perspektive hat. Man muss nur wissen was man will und das dann durchziehen. Ziele setzen und realistisch bleiben. Auch mit 4 Kindern ist man in der Lage auf die eigenen Füße zu kommen. Und die erste Zeit habe ich alle Hilfen, die mir zustanden, in Anspruch genommen. Das ist okay, wenn man dann nicht in Lethargie verfällt und sich gehen lässt. Alles Gute.

Kommentar von 9731636c1addb31bb323f29e4e9f1a7fsmallwienochmal am 17. September 2008 09:03

schöne, motivierende antwort....denn das leben ist nach der scheidung auch mit 4 kindern noch nicht vorbei. dh!


paule63
beantwortet von paule63 am 17. September 2008 08:43
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

viele Fragen. Dass die Kinder alle zur Schule gehen, täte nur insoweit zur Sache, als Du mit Eintritt des Jüngsten ins sechste Schuljahr arbeiten müsstest. Die Wohnung ist bei 93qm mit 720,-- Euro sehr teuer! Im Falle der Trennung könntest Du sie jedenfalls behalten, aber Du wirst sie nicht bezahlen können, denn von den nach der Trennung weniger als 1700 Euro netto (Steuerklasse) muss auch Dein Mann leben. Ehebruch ist schwer verzeihlich, aber vielleicht ist noch was an Liebe übrig? Ehe/Lebensberatung ? Die hilft auch, wenn am Ende nur die Trennung bleibt. Alles Gute-


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 17. September 2008 08:36
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Da kann man keine generelle Antwort geben, weil es von verschiedenen Faktoren abhängt. Alter der Kinder usw. Auch wegen der Wohnung gibt es klenere Unterschiede von Land zu Land und von Stadt zu Stadt (manche gehen nur nach Miethöhe, manche auch nach qm). Sieh mal hier nach: http://www.sozialhilfe24.de/alg2-rechner.html


fatu29
beantwortet von fatu29 am 17. September 2008 08:35
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ja männer können schon mal richtig... sein,aber hier ist ein link da kannst du selbst ausrechnen wieviel dir zusteht.du kannst die wohnung behalten da du kinder hast er muss ausziehen,das mit der miete ist glaub ich auch ok,aber erkundige dich auf jeden fall bei der zuständigen behörde und schildere ihnen deinen fall viel glück http://biallo.aol.de/aol/arbeitslosengeld2/ALG2rechneri.php?zzS=i&Seite=1&am...

Kommentar von 41a0ad0b4f875ce09ebb95ca0d1bb0d1smallwernilein am 17. September 2008 08:38

es gibt solche und soche männer, aber auch frauen


wienochmal
beantwortet von wienochmal am 17. September 2008 08:29
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

schon mal an arbeiten gedacht?

Kommentar von 076832f536221ca05bf699ee3bf14b7fsmallRosileinchen am 17. September 2008 08:35

Ja,eins nach dem anderen...Bisher musste ich mir diese Frage noch nicht stellen.Bin aber bereit,wenn die Kinder in den Ferien versorgt sind,evtl. zu putzen oder anderes.Nun wollte ich erstmal wissen,WAS AUF mich zukommt bei einer Scheidung,bin noch SEHR traurig wegen dem EHEBRUCH,meine heile Welt ist kaputt...UND ich würde gerne wissen,der Text reichte nicht grade,OB ICH meinen Mann der Wohnung verweisen DARF.

Kommentar von Simple_avatar9smallLittleDammi am 17. September 2008 08:38

darfst du nicht! er hat dich ja z.b. nicht geschlagen. wenn er bleiben will, kannst du ds schlecht verhindern, man kann auch in einer wohnung getrennt leben, meint der gesetzgeber. bitte ihn doch auszuziehen

Kommentar von 9731636c1addb31bb323f29e4e9f1a7fsmallwienochmal am 17. September 2008 08:42

weißt du, ich war auch in der gleichen situation mit der gleichen kinderzahl. eigenes geld ist das a und o, denn das macht dich nicht ganz unabhängig von deinem mann aber ein wenig schon. lass dich von einem anwalt beraten und versuche einfach das ganze in keinen rosenkrieg ausarten zu lassen, den kindern zuliebe. ich wünsch dir alles gute für das was kommt. wenn du mehr infos oder tipps möchtest, schreib mich direkt an......


anonym
beantwortet von greigri am 13. März 2009 23:50
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Servus! Wegen 1x fremdgehen willst dir dieses Programm antun?


anonym
beantwortet von greigri am 13. März 2009 23:49
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Servus! Wegen 1x fremdgehen willst dir dieses Programm antun?


Virginia47
beantwortet von Virginia47 am 17. September 2008 08:43
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hartz IV steht einem nic hts zu, es kann gewährt werden, wenn Bedürftigkeit vorliegt. Das musst Du dem Amt erklären, dass Du bedürftig bist. Da könnte ja jeder, der ein paar Kinder hat, den lieben Gott einen guten Mann sein lassen und sich auf die faule Haut legen. Die Kinder sind in einem Alter, wo sie auch mal alleingelassen werden können. Meine waren da schon selbständig, weil ich voll berufstätig war.


wernilein
beantwortet von wernilein am 17. September 2008 08:36
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

da wirst du wohl zur rechtsberatung müssen,einfach wirds nicht werden,vieleicht gehts auch gütlich,also ohne Rosenkrieg


LittleDammi
beantwortet von LittleDammi am 17. September 2008 08:33
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

unterhaltsanspruch prüfen!, amt übernimmt keine schulsachen, nur die regelsätze und angemessene miete. heisst, erkundige dich direkt beim amt. wie alt sind deine kinder? kannst du nicht arbeiten? ich war allein mit drei kleinen kindern zwischen 2 und10 jahren, hab voll gearbeitet! habs überlebt, die sind jetzt alle raus. kopf hoch! lg


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Wieviel Geld steht uns zu?

    Darf ich trotz Hartz Vier einen Nebenjob machen?

    Steht uns renovierungsgeld zu???

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.