Will meinen Schlüssel zurück

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der schlüssel sit ja dein "eigentum", solange du mieter der wohnung bist, gehört er ja dir. gibt er den nicht zurück, kann das unter den tatbestand der unterschlagung fallen. er hat schlussendlich ihm anvertrautes eigentum in seinem gewahrsam, das er auf aufforderung des besitzers auch zurückgeben muss, das es ihm nicht gehört (es ist ihm NUR anvertraut, mehr nicht!!). und da gibt es kein vieleicht oder sontwas. er hat den schlüssel rauszurücken, wann du das willst, tut er das nicht, kannst du serh wohl die polizei benachrichtigen, und die werden sich sehr wohl darum kümmern.

Die Polizei kann da nicht viel tun. Ausserdem kann er ja einen nachmachen lassen. Um sichertzugehen, tausch den Zylinder aus. Schick einen Freund zum BAumarkt un d lass ihn einen Profilzylinder der passenden länge besorgen und bau den ein.

Vorübergehend Schließzylinder auswechseln erspart den ganzen Ärger.