MenschoderTier am 31.10.2009 um 22:38 Uhr
meine oma ist 2003 von uns gegangen und meine mutter hat alles bekommen, meine schwester hat das mit bekommen und hat ein neues auto bekommen aber ich wuste bis heute nix davon fragt euch bitte nicht über die verhältnisse, wer schon einige fragen von mir gelesen hat weis was abgeht!- so und ich glaube das meinen mutter angegeben hat das sie keine kinder hat und deswegen alles bekommen hat und meine schwester hat das erfahren und meine mutter erpresst denke ich -ist mir auch egeal - und dann hat meine mutter noch einen kindergeld nachzahlung von 1300€ für mich bekommen und sie hat das bis heute unterschlagen dann hat sie wo sie arbeiten war und ich unterhalt ansprüche gehabt hätte auch net bezahlt bite helft mir ich will sie anzeigen was und wie mus ich machen????? dnekt
zuerst bei Gericht Beratungsschein holen, Prozesskostenhilfe beantragen, dann zum Anwalt!
Deine Mutter ist die Erbin und muß dir nichts abgeben wenn sie das nich will.
MenschoderTier am 31. Oktober 2009 23:16 wenn das so ist und sie nicht teilen muß hätte sie meiner schwester 1000000% nix gegeben das kannste mir echt glauben

deine mutter ist kind deiner oma und damit alleinerbin (falls sie einzelkind ist).enkel stehen in der erbfolge noch ein ganzes stück hinten dran.
Die Mutter hat aber nun Geld und muss denke ich mal das Kindergeld rausrücken
Deine Mutter ist erbberechtigt. Du als Enkelin hast keinen Anspruch.
MenschoderTier am 31. Oktober 2009 23:17 wenn das so ist und sie nicht teilen muß hätte sie meiner schwester 1000000% nix gegeben das kannste mir echt glauben

Egal wie die Verhältnisse sind...es ist deine Mutter! Erberschleichung weil Du dich ungerecht behandelt fühlst? Stellst einfach was in den Raum hier, was vielleicht SO gar nicht stimmt! Frage sie doch lieber selbst, denn SIE wird es am Besten wissen! Auch, wenn Dir diese Antwort nicht gefallen wird!
griechesucht am 31. Oktober 2009 22:54 Ich sagte ja sie soll erwachsen werden, doch hat man meine Antwort leider gelöscht.
Deine Mutter ist Erbin Deiner Oma, nicht Du und auch nicht Deine Schwester. Wenn sie ihr etwas davon gibt und Dir nicht, dann ist das zwar nicht fair, aber ihre Angelegenheit. Vergiß die Anzeige.
MenschoderTier am 31. Oktober 2009 23:18 wenn das so ist und sie nicht teilen muß hätte sie meiner schwester 1000000% nix gegeben das kannste mir echt glauben

Du hast keinen Anspruch. Nicht auf das Erbe Deiner Oma, das gehört Deiner Mutter. Und sie kann damit machen, was sie für richtig hält. Mit dem Kindergeld ist das so eine Sache. Hat Deine Mutter Dich während der Ausbildung unterstützt? Dann lass es auf sich beruhen. Lass es auch auf sich beruhen, wenn es anders nicht. Kinder, die sich über ihre Eltern stellen (das ist ein Anspruch immer) werden im Leben scheitern. Geh Deinen Weg. Und lass das zurück. Das wird Dir nur Unglück bringen, wenn Du es verfolgst.
DH! Dem ist nichts hinzu zu fügen.
MenschoderTier am 31. Oktober 2009 22:50 ich war in haft in ausbildung und weil ich kein konto hatte habe ich ihr das überweisen lassen
Für die Zeit der Haft, steht Dir kein KG zu.

in der Regel erben die Kinder. Sind keine Kinder da oder nicht mehr da, die Enkelkinder usw. Das nennt man Erbfolge. Wenn Deine Mutter das einzige Kind war, erbt sie alles und kann natürlich damit machen was sie will. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch, das Du vom Erbe Deiner Oma etwas erhältst. Das Kindergeld erhalten Eltern in der Regel, um ihre Kinder zu ernähren usw. Zwecks den Unterhaltsansprüchen die Du hattest, musst Du Dich rechtlich informieren. Bei den Gerichten gibts eine kostenlose Auskunftsstelle.

Anwalt nehmen...Der weiß wo er fragen muß,ob sie was unterschlagen hat...

das ganze ist etwas undurchsichtig. ich würde das mit einem anwalt besprechen, der kennt sich aus. viel glück
zuerst einen guten anwalt suchen, dem alles erzählen und sagen, um wieviel geld es geht. Dann zur Polizei gehen! Das Kindergeld siehst Du wahrscheinlich nicht, aber von dem Erbe steht Dir definitiv was zu, ist Erbschaft zweiten Grades.
Die Muter ist das Kind der Oma und somit Erbin. Die Enkelkinder erben nur, wenn die Kinder nicht mehr leben. Schlaumeier.
...so isses...
Anfechten kann man es trotzdem, falls z.B. ein Testament da war!

Bist Du schon volljährig ? Ich denke nicht... Denn ein Pflichtteil des Erbes steht Dir erst dann zu, wenn Deine Eltern nicht mehr leben... Ansonsten steht Ihnen das Geld zu.
Du mußt nur zu einem rechtsanwalt gehen. Aber Deine Mutter ist die Erbin Ihrer Mutter, nicht Du. Und eine Klage in der Familie kann sehr sehr schmerzhaft sein. Es kann das Ende einer Beziehung bedeuten, für immer!!! Willst Du wirklich deine MUTTER! verlieren? L.G.
MenschoderTier am 31. Oktober 2009 22:52 ja
...deine Mutter ist die Tochter deiner Oma und somit auch rechtmäßige Erbin. Nur wenn deine Mutter schon verstorben wäre, wären deine Schwester und du die Erben deine Oma. Auch kann deine Mutter mit ihrem Erbe machen was sie will- sprich, sie kann deiner Schwester so viele Autos kaufen wie sie will. Und zum Kindergeld: So lange du du noch nicht volljährig bist, erhält deine Mutter auch das Kindergeld - da hilft auch kein Anwalt. Aber was helfen könnte: Ein offenes Gespräch mit deiner Mutter, in dem du ihr einmal erzählst wie du dich so fühlst und du ihr Verhaltern hinterfrägst...viel Erfolg!
MenschoderTier am 31. Oktober 2009 22:57 ich weis dass das kein sinn haben wird
hallo verklag doch nich deine mutter
hallo dank der lebst du überhaupt!!!!!!!!
joerg1611 am 31. Oktober 2009 22:40 das kannst Du doch nicht ernst meinen ??
jemandzehage am 31. Oktober 2009 22:41 eltern können ganz schön beschissen sein...
ja un trotzdem bist du an sie bis zum ende deines leben gebundet und solltest sie leiben und respektieren und nich verklagen_!!!!!!
Kinder noch viel mehr.
MenschoderTier am 31. Oktober 2009 22:47 wenn du wüsstest wie oft sie mich angezeigt hat und alles war gelogen und deshalb gab es nie eine verurteilung und wenn ich dran denke wo ich mein stiefvater anzeigen wollte wegen körperverletzung soolte meine mutte bei der polizei unterschreiben sie hat nicht unterschrieben sondern vor den bullen mir noch eine richtige geschossen
Unterhalt und Kindergeld erhalten die Eltern eigentlich ja nur, wenn du noch nicht volljährig bist.

Wenn du das durchziehen möchtest, brauchst du einen Rechtsanwalt
Gegenüber deiner Oma bist du nicht erbberechtigt. Das Kindergeld steht nicht dir sondern deinen Eltern zu.
Deine Mutter ist die Erbin Deiner Oma und kann mit ihrem Erbe machen was sie will. Du bist nicht erbberechtigt. Vielleicht versteht sich Deine Schwester mit Deiner Mutter und hat deshalb etwas bekommen. Das Kindergeld steht auch Deiner Mutter zu. Wenn Du der Meinung bist, Du mußt sie anzeigen, tu das bei der Polizei, ich glaube , Du wirst keinen Erfolg haben. LG murkeltimo
MenschoderTier am 31. Oktober 2009 23:20 wenn das so ist und sie nicht teilen muß hätte sie meiner schwester 1000000% nix gegeben das kannste mir echt glauben
auch wenn du noch 100 x die gleiche Antwort hier einstellst: du bist nicht erbberechtigt und wenn deine Schwester etwas bekommen hat, wird das andere Gründe gehabt haben.
Um es nochmal zu sagen, du bist gegenüber deiner Oma definitiv nicht erbberechtigt (solange deine Mutter lebt). Das ist eben so. Wegen den Unterhaltsachen am besten einen Anwalt besorgen. Der kann besser helfen, als Antworten von Außenstehenden die genaue Situation nicht kennen.
wenn du in Behandlung bist - wegen was auch immer - sollte dir von dieser Stelle aus ggf. auch geraten werden können was du machen kannst.
Wenn Deine Oma stirbt und keine weiteren Kinder hat, ist Deine Mutter erbberechtigt. Du als Enkelkind hast, zumindest i.d.R., keinerlei rechtliche Ansprüche auf eine Erbe. Was Deine Mutter mit ihrem Geld macht, ist ihre eigene Sache. Was das Kindergeld anbelangt, möchte ich Dich informieren, dass dieses Geld nicht den Kindern gehört, auch wenn es "Kindergeld" heisst. Dieses "Kindergeld" ist eine staatliche Unterstützung an die Eltern für die Kosten, die durch den Unterhalt usw. der Kinder entstehen. Du solltest Dich mit Deinen Fragen und Problemen mal an kompetenter Stelle informieren. Ich könnte mir vorstellen, dass dadurch Dein Verständnis allgemein und auch Dein Verhältnis zu Deiner Mutter besser wird.
und was soll der Anwalt ihr sagen: dass die Mutter Erbin ist und ihr kein Anspruch zusteht?
könnt ihr mal auf hören mich als frau darzustellen, ich heiße Mensch oder Tier und nicht Mann oder Frau
entschuldige, bist natürlich ein "ihm", also ein Mann oder ein männliches Tier - ändert aber nichts an der Sachlage
Glaub ich nicht, zumindest Kindergeld steht dem Kind zu, wenn es nicht mehr Zuhause lebt, muss die Mutter abführen und PFlichtteil gibts ja auch noch !
Pflichtteil wenn die Eltern versterben, aber nicht von der Großmutter!!!
Die Fragestellerin hat massive psychische Probleme. Sie ist extrem gestört und einen Hass auf alles und jedes. Das Gericht wird ihr auch nicht helfen.
wen stellst du hier dar??? was nimmst du dir raus zusagen(für dich fremde leute die du nicht kennst) das irgendein fragesteller gestört sei o.ä.??? wenn die mutter unterhaltspflichtig war oder sogar noch ist kann man da sehr wohl was machen, sollte man auch... würde es hier um einen vater gehen der unterhalt nicht zahlt würde es doch auch gleich heißen "verklag ihn"! also weiß ich nicht was solche aussagen hier sollen... bist du arzt? hast du ahnung von sowas??? wenn nein, dann pack lieber deine kristallkugel weg... solche sätze wie "sie ist extrem gestört" usw sind schlichtweg dumm, schließlich kennt hier niemand diese person also sollte man sowas unterlassen! wenn dem fragesteller unterhalt zusteht sollte er diesen auch bekommen! wenn die mutter nicht freiwillig zahlt dann halt auf anderem wege! ob dieser sich dann in dem moment angeblich über seine mutter stellt oder nicht.... unterhalt steht ihm zu!!!!! wenn die mutter zahlungsfähig ist dann wird sie scheitern und nicht der fragesteller!!!!