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will meine mutter verklagen weis jemand wie und was ich machen muss??????? bitte bitte helft mir

gefragt von MenschoderTierMenschoderTier am 31.10.2009 um 22:38 Uhr

meine oma ist 2003 von uns gegangen und meine mutter hat alles bekommen, meine schwester hat das mit bekommen und hat ein neues auto bekommen aber ich wuste bis heute nix davon fragt euch bitte nicht über die verhältnisse, wer schon einige fragen von mir gelesen hat weis was abgeht!- so und ich glaube das meinen mutter angegeben hat das sie keine kinder hat und deswegen alles bekommen hat und meine schwester hat das erfahren und meine mutter erpresst denke ich -ist mir auch egeal - und dann hat meine mutter noch einen kindergeld nachzahlung von 1300€ für mich bekommen und sie hat das bis heute unterschlagen dann hat sie wo sie arbeiten war und ich unterhalt ansprüche gehabt hätte auch net bezahlt bite helft mir ich will sie anzeigen was und wie mus ich machen????? dnekt


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anonym
beantwortet von newcomer am 31. Oktober 2009 22:40
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Hilfreichste Antwort

zuerst bei Gericht Beratungsschein holen, Prozesskostenhilfe beantragen, dann zum Anwalt!

Kommentar von guterwolf am 1. November 2009 00:28

und was soll der Anwalt ihr sagen: dass die Mutter Erbin ist und ihr kein Anspruch zusteht?

Kommentar von 04e29906d8b5d9373736753509167586smallMenschoderTier am 1. November 2009 00:31

könnt ihr mal auf hören mich als frau darzustellen, ich heiße Mensch oder Tier und nicht Mann oder Frau

Kommentar von guterwolf am 1. November 2009 00:40

entschuldige, bist natürlich ein "ihm", also ein Mann oder ein männliches Tier - ändert aber nichts an der Sachlage

Kommentar von mgrasek100 am 1. November 2009 00:48

Glaub ich nicht, zumindest Kindergeld steht dem Kind zu, wenn es nicht mehr Zuhause lebt, muss die Mutter abführen und PFlichtteil gibts ja auch noch !

Kommentar von guterwolf am 1. November 2009 00:58

Pflichtteil wenn die Eltern versterben, aber nicht von der Großmutter!!!

Kommentar von 6738c698a34a0a2a3864a3354eae4562smallaugustkoenigin am 1. November 2009 08:47

Die Fragestellerin hat massive psychische Probleme. Sie ist extrem gestört und einen Hass auf alles und jedes. Das Gericht wird ihr auch nicht helfen.

Kommentar von Missy83 am 1. November 2009 18:05

wen stellst du hier dar??? was nimmst du dir raus zusagen(für dich fremde leute die du nicht kennst) das irgendein fragesteller gestört sei o.ä.??? wenn die mutter unterhaltspflichtig war oder sogar noch ist kann man da sehr wohl was machen, sollte man auch... würde es hier um einen vater gehen der unterhalt nicht zahlt würde es doch auch gleich heißen "verklag ihn"! also weiß ich nicht was solche aussagen hier sollen... bist du arzt? hast du ahnung von sowas??? wenn nein, dann pack lieber deine kristallkugel weg... solche sätze wie "sie ist extrem gestört" usw sind schlichtweg dumm, schließlich kennt hier niemand diese person also sollte man sowas unterlassen! wenn dem fragesteller unterhalt zusteht sollte er diesen auch bekommen! wenn die mutter nicht freiwillig zahlt dann halt auf anderem wege! ob dieser sich dann in dem moment angeblich über seine mutter stellt oder nicht.... unterhalt steht ihm zu!!!!! wenn die mutter zahlungsfähig ist dann wird sie scheitern und nicht der fragesteller!!!!


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anonym
beantwortet von mottenmaus am 31. Oktober 2009 22:39
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Deine Mutter ist die Erbin und muß dir nichts abgeben wenn sie das nich will.

Kommentar von 04e29906d8b5d9373736753509167586smallMenschoderTier am 31. Oktober 2009 23:16

wenn das so ist und sie nicht teilen muß hätte sie meiner schwester 1000000% nix gegeben das kannste mir echt glauben


koofenix
beantwortet von koofenix am 31. Oktober 2009 22:39
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deine mutter ist kind deiner oma und damit alleinerbin (falls sie einzelkind ist).enkel stehen in der erbfolge noch ein ganzes stück hinten dran.

Kommentar von mgrasek100 am 1. November 2009 00:49

Die Mutter hat aber nun Geld und muss denke ich mal das Kindergeld rausrücken


anonym
beantwortet von schlasah am 31. Oktober 2009 22:40
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Deine Mutter ist erbberechtigt. Du als Enkelin hast keinen Anspruch.

Kommentar von 04e29906d8b5d9373736753509167586smallMenschoderTier am 31. Oktober 2009 23:17

wenn das so ist und sie nicht teilen muß hätte sie meiner schwester 1000000% nix gegeben das kannste mir echt glauben


Lotta1
beantwortet von Lotta1 am 31. Oktober 2009 22:40
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Egal wie die Verhältnisse sind...es ist deine Mutter! Erberschleichung weil Du dich ungerecht behandelt fühlst? Stellst einfach was in den Raum hier, was vielleicht SO gar nicht stimmt! Frage sie doch lieber selbst, denn SIE wird es am Besten wissen! Auch, wenn Dir diese Antwort nicht gefallen wird!


Kommentar von 32235e8dd09cd5392a365dc2394abc09smallgriechesucht am 31. Oktober 2009 22:54

Ich sagte ja sie soll erwachsen werden, doch hat man meine Antwort leider gelöscht.


anonym
beantwortet von Sally2809 am 31. Oktober 2009 22:41
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Deine Mutter ist Erbin Deiner Oma, nicht Du und auch nicht Deine Schwester. Wenn sie ihr etwas davon gibt und Dir nicht, dann ist das zwar nicht fair, aber ihre Angelegenheit. Vergiß die Anzeige.

Kommentar von 04e29906d8b5d9373736753509167586smallMenschoderTier am 31. Oktober 2009 23:18

wenn das so ist und sie nicht teilen muß hätte sie meiner schwester 1000000% nix gegeben das kannste mir echt glauben


augustkoenigin
beantwortet von augustkoenigin am 31. Oktober 2009 22:41
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Du hast keinen Anspruch. Nicht auf das Erbe Deiner Oma, das gehört Deiner Mutter. Und sie kann damit machen, was sie für richtig hält. Mit dem Kindergeld ist das so eine Sache. Hat Deine Mutter Dich während der Ausbildung unterstützt? Dann lass es auf sich beruhen. Lass es auch auf sich beruhen, wenn es anders nicht. Kinder, die sich über ihre Eltern stellen (das ist ein Anspruch immer) werden im Leben scheitern. Geh Deinen Weg. Und lass das zurück. Das wird Dir nur Unglück bringen, wenn Du es verfolgst.

Kommentar von Sally2809 am 31. Oktober 2009 22:44

DH! Dem ist nichts hinzu zu fügen.

Kommentar von 04e29906d8b5d9373736753509167586smallMenschoderTier am 31. Oktober 2009 22:50

ich war in haft in ausbildung und weil ich kein konto hatte habe ich ihr das überweisen lassen

Kommentar von Sally2809 am 8. November 2009 15:23

Für die Zeit der Haft, steht Dir kein KG zu.


cicia
beantwortet von cicia am 31. Oktober 2009 22:44
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in der Regel erben die Kinder. Sind keine Kinder da oder nicht mehr da, die Enkelkinder usw. Das nennt man Erbfolge. Wenn Deine Mutter das einzige Kind war, erbt sie alles und kann natürlich damit machen was sie will. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch, das Du vom Erbe Deiner Oma etwas erhältst. Das Kindergeld erhalten Eltern in der Regel, um ihre Kinder zu ernähren usw. Zwecks den Unterhaltsansprüchen die Du hattest, musst Du Dich rechtlich informieren. Bei den Gerichten gibts eine kostenlose Auskunftsstelle.


klarakarlson
beantwortet von klarakarlson am 31. Oktober 2009 22:40
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Anwalt nehmen...Der weiß wo er fragen muß,ob sie was unterschlagen hat...


anonym
beantwortet von chicaBlue am 31. Oktober 2009 22:40
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  1. Du bist kein Erbe deiner Oma. 2. Unterhaltszahlungen hatte sie die zu leisten? Dann kannst du sie Anzeigen.

jemandzehage
beantwortet von jemandzehage am 31. Oktober 2009 22:40
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das ganze ist etwas undurchsichtig. ich würde das mit einem anwalt besprechen, der kennt sich aus. viel glück


anonym
beantwortet von JoJos am 31. Oktober 2009 22:41
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zuerst einen guten anwalt suchen, dem alles erzählen und sagen, um wieviel geld es geht. Dann zur Polizei gehen! Das Kindergeld siehst Du wahrscheinlich nicht, aber von dem Erbe steht Dir definitiv was zu, ist Erbschaft zweiten Grades.

Kommentar von Sally2809 am 31. Oktober 2009 22:43

Die Muter ist das Kind der Oma und somit Erbin. Die Enkelkinder erben nur, wenn die Kinder nicht mehr leben. Schlaumeier.

Kommentar von lila85 am 31. Oktober 2009 22:49

...so isses...

Kommentar von JoJos am 31. Oktober 2009 22:50

Anfechten kann man es trotzdem, falls z.B. ein Testament da war!


aleida
beantwortet von aleida am 31. Oktober 2009 22:41
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Bist Du schon volljährig ? Ich denke nicht... Denn ein Pflichtteil des Erbes steht Dir erst dann zu, wenn Deine Eltern nicht mehr leben... Ansonsten steht Ihnen das Geld zu.


Tonica
beantwortet von Tonica am 31. Oktober 2009 22:44
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Du mußt nur zu einem rechtsanwalt gehen. Aber Deine Mutter ist die Erbin Ihrer Mutter, nicht Du. Und eine Klage in der Familie kann sehr sehr schmerzhaft sein. Es kann das Ende einer Beziehung bedeuten, für immer!!! Willst Du wirklich deine MUTTER! verlieren? L.G.

Kommentar von 04e29906d8b5d9373736753509167586smallMenschoderTier am 31. Oktober 2009 22:52

ja


anonym
beantwortet von lila85 am 31. Oktober 2009 22:48
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...deine Mutter ist die Tochter deiner Oma und somit auch rechtmäßige Erbin. Nur wenn deine Mutter schon verstorben wäre, wären deine Schwester und du die Erben deine Oma. Auch kann deine Mutter mit ihrem Erbe machen was sie will- sprich, sie kann deiner Schwester so viele Autos kaufen wie sie will. Und zum Kindergeld: So lange du du noch nicht volljährig bist, erhält deine Mutter auch das Kindergeld - da hilft auch kein Anwalt. Aber was helfen könnte: Ein offenes Gespräch mit deiner Mutter, in dem du ihr einmal erzählst wie du dich so fühlst und du ihr Verhaltern hinterfrägst...viel Erfolg!


Kommentar von 04e29906d8b5d9373736753509167586smallMenschoderTier am 31. Oktober 2009 22:57

ich weis dass das kein sinn haben wird


anonym
beantwortet von idmz01 am 31. Oktober 2009 22:39
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polizei und anzeige aufgeben


anonym
beantwortet von mike3810 am 31. Oktober 2009 22:39
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hallo verklag doch nich deine mutter

hallo dank der lebst du überhaupt!!!!!!!!

Kommentar von E7cfa5d9d18157d2bcf28135b8d09d99smalljoerg1611 am 31. Oktober 2009 22:40

das kannst Du doch nicht ernst meinen ??

Kommentar von 0a26d8be8b025331f5a56a6ccd3a028fsmalljemandzehage am 31. Oktober 2009 22:41

eltern können ganz schön beschissen sein...

Kommentar von mike3810 am 31. Oktober 2009 22:47

ja un trotzdem bist du an sie bis zum ende deines leben gebundet und solltest sie leiben und respektieren und nich verklagen_!!!!!!

Kommentar von murkeltimo am 31. Oktober 2009 22:48

Kinder noch viel mehr.

Kommentar von 04e29906d8b5d9373736753509167586smallMenschoderTier am 31. Oktober 2009 22:47

wenn du wüsstest wie oft sie mich angezeigt hat und alles war gelogen und deshalb gab es nie eine verurteilung und wenn ich dran denke wo ich mein stiefvater anzeigen wollte wegen körperverletzung soolte meine mutte bei der polizei unterschreiben sie hat nicht unterschrieben sondern vor den bullen mir noch eine richtige geschossen


anonym
beantwortet von kaffeepulver am 31. Oktober 2009 22:39
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Unterhalt und Kindergeld erhalten die Eltern eigentlich ja nur, wenn du noch nicht volljährig bist.


Sofaschalter
beantwortet von Sofaschalter am 31. Oktober 2009 22:40
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Wenn du das durchziehen möchtest, brauchst du einen Rechtsanwalt


ralphffm44
beantwortet von ralphffm44 am 31. Oktober 2009 22:44
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Gegenüber deiner Oma bist du nicht erbberechtigt. Das Kindergeld steht nicht dir sondern deinen Eltern zu.


anonym
beantwortet von murkeltimo am 31. Oktober 2009 22:47
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Deine Mutter ist die Erbin Deiner Oma und kann mit ihrem Erbe machen was sie will. Du bist nicht erbberechtigt. Vielleicht versteht sich Deine Schwester mit Deiner Mutter und hat deshalb etwas bekommen. Das Kindergeld steht auch Deiner Mutter zu. Wenn Du der Meinung bist, Du mußt sie anzeigen, tu das bei der Polizei, ich glaube , Du wirst keinen Erfolg haben. LG murkeltimo

Kommentar von 04e29906d8b5d9373736753509167586smallMenschoderTier am 31. Oktober 2009 23:20

wenn das so ist und sie nicht teilen muß hätte sie meiner schwester 1000000% nix gegeben das kannste mir echt glauben

Kommentar von guterwolf am 1. November 2009 00:27

auch wenn du noch 100 x die gleiche Antwort hier einstellst: du bist nicht erbberechtigt und wenn deine Schwester etwas bekommen hat, wird das andere Gründe gehabt haben.


medifrosch1988
beantwortet von medifrosch1988 am 31. Oktober 2009 23:46
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Um es nochmal zu sagen, du bist gegenüber deiner Oma definitiv nicht erbberechtigt (solange deine Mutter lebt). Das ist eben so. Wegen den Unterhaltsachen am besten einen Anwalt besorgen. Der kann besser helfen, als Antworten von Außenstehenden die genaue Situation nicht kennen.


anonym
beantwortet von guterwolf am 1. November 2009 00:45
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wenn du in Behandlung bist - wegen was auch immer - sollte dir von dieser Stelle aus ggf. auch geraten werden können was du machen kannst.


anonym
beantwortet von TanteBertha am 1. November 2009 09:13
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Wenn Deine Oma stirbt und keine weiteren Kinder hat, ist Deine Mutter erbberechtigt. Du als Enkelkind hast, zumindest i.d.R., keinerlei rechtliche Ansprüche auf eine Erbe. Was Deine Mutter mit ihrem Geld macht, ist ihre eigene Sache. Was das Kindergeld anbelangt, möchte ich Dich informieren, dass dieses Geld nicht den Kindern gehört, auch wenn es "Kindergeld" heisst. Dieses "Kindergeld" ist eine staatliche Unterstützung an die Eltern für die Kosten, die durch den Unterhalt usw. der Kinder entstehen. Du solltest Dich mit Deinen Fragen und Problemen mal an kompetenter Stelle informieren. Ich könnte mir vorstellen, dass dadurch Dein Verständnis allgemein und auch Dein Verhältnis zu Deiner Mutter besser wird.


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