Wildschaden: Prozente hochgestuft?

5 Antworten

Hallo Erbse,

du solltest in jedem Fall den Schaden deiner Versicherung melden und selbstverständlich auch der Polizei anzeigen. Auch solltest du bei der Versicherung nachfragen, ob du freie Werkstattwahl hast oder ob du eine von der Versicherung vorgebene Werkstatt für die Reparatur nehmen musst.

Bei Teilkaskoschäden wird nur eine vereinbarte Selbstbeteiligung fällig, eine Rückstufung aufgrund eines Schadenfalles erfolgt aber nicht.

LG vom Polarfuchs

Kann ich inhaltlich nur bestätigen!

Normalerweise wirst du bei einem Wildschaden den du nachweisen kannst nicht hochgestuft! Lediglich die Selbstbeteiligung (sofern im Vertrag) musst du Zahlen!

Daher melde den Schaden auf jedenfall!

Hallo Erbse,

melden Sie auf jeden Fall den Schaden Ihrer Versicherung. Der Wildschaden gehört zu den Risiken, die eine Teilkaskoversicherung abdeckt.Die Inanspruchnahme führt nicht zu einer Rückstufung bzw. höherem Beitrag des Vertrages.

Die Abrechnung erfolgt unter Abzug einer ggf. vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung.

Eine Änderung des Schadenfreiheitsrabattes erfolgt in der Teilkaskoversicherung grundsätzlich nicht.

Beste Grüße
Rainer Albert, CosmosDirekt

kommt ganz darauf an , was dein vertrag aussagt .... aber man wird meistens nicht hochgestuft . du mußt aber nachweisen , dass dir ein tier ins auto gelaufen ist .

Wildschaden ist ein Teilkasko-Schaden. Die Prämie für die Teilkasko bleibt immer bei 100 %