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Wievile 400 Eurojobs darf ich während der Elternzeit machen?

gefragt von sunnie am 03.03.2009 um 15:39 Uhr
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Minijob x 542 Elternzeit x 313

anonym
beantwortet von ziegenhirte am 3. März 2009 15:40
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Bis zur Höhe von 400 Euro soviele Du willst, nur dieser Betrag darf nicht überschritten werden, sonst fällt Sozialversicherungsbeitrag und Lohnsteuer an!

Kommentar von sunnie am 3. März 2009 15:42

Super, danke!


ErsterSchnee
beantwortet von ErsterSchnee am 3. März 2009 15:42
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Bei anderen Arbeitgebern darfst Du soviele 400-Euro-Jobs machen, bis der Betrag von 400 Euro im Monat erreicht ist. Wenn Du bei Deinem eigentlich Chef auf 400-Euro-Basis arbeitest, dann darfst Du nebenher keinen zweiten 400-Euro-Job haben, selbst wenn Du in beiden nur 100 Euro verdienen würdest.

Kommentar von sunnie am 3. März 2009 15:47

Warum ist das so?

Kommentar von C254f51b581787a235b4bcf0116d9242smallErsterSchnee am 3. März 2009 19:38

Keine Ahnung, vermutlich weil es in irgendeinem Gesetz so festgelegt wurde. Ich arbeite nämlich einen Monat im Jahr für meinen "Original-Arbeitgeber" (also den, wo ich in Elternzeit bin), und dann muß ich für die Zeit immer in meinem anderen Nebenjob abgemeldet werden. Und da mein Hauptchef Steuerberater ist, werden die das wohl richtig machen. Sie haben mir auch irgendwann mal die Vorschrift genannt, hat mich aber nicht so wirklich interessiert, da ich ja eh nichts ändern kann.

Kommentar von sunnie am 4. März 2009 13:44

Ich habe jetzt noch im Bundesamt für Familie nachgefragt, und die sagten, dass man so viele 400 Euro jobs haben darf, wie man will, man darf nur in der Summe nicht über die 400 Euro kommen, sonst muss man sich selber sozialversichern. Da hat dein Arbeitsgeber anscheinend was falsch gemacht. Informier dich doch nochmal, vielleicht kannst du deinen enderen Job ja doch machen!

Kommentar von C254f51b581787a235b4bcf0116d9242smallErsterSchnee am 6. März 2009 11:07

seufz Solange ich nicht bei meinem Chef, wo ich in Elternzeit bin, arbeite, kann ich natürlich soviele 400 Euro Jobs machen, wie die Grenze nicht überschritten wird.

Wenn ich auf 400 Euro-Basis bei meinem Elternzeit-Chef arbeite, kann ich keinen weitern 400 Euro-Job machen.


anonym
beantwortet von Harika am 3. März 2009 15:42
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Du darfst eine Wochenarbeitszeit von 18h nicht überschreiten, Ausnahmen gelten nur in wenigen Fällen (z.B. wenn du "erzieherisch" tätig bist) Mit dieser Wochenarbeitszeit ist vermutlich nicht mehr als ein 400€ Job drin, zumal du einen zweiten VOLL versteuern müsstest.


Diablo69
beantwortet von Diablo69 am 3. März 2009 15:40
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einen

Kommentar von anjanni am 3. März 2009 15:47

wenn's da schon 400 Euro gibt:ja

sonst: nein


anonym
beantwortet von anjanni am 3. März 2009 15:40
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400-Euro-Jobs darfst Du generell nur bis zu einem Gesamtbetrag von 400 Euro jeden Monat machen...


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