Hallo ich habe seit kurzem eine Aushilfstätigkeit in einem Rewe als Packerin. Mir wurden 3 Gänge zugewiesen, welche ich mit Ware fülle und für die ich bald auch bestellungen machen soll. Ich im Arbeitsvertrag steht, dass ich 39 Stunden im Monat mache..jedoch steht nix von Urlaubstagen drin. Das werde ich heute erstmal abklären. Aber wieviel steht mir eigentlich zu??

Hi, also ich hab da gerade folgendes gefunden... vielleicht hilft es dir ja etwas weiter:
Hamburg (dpa/gms) - Auch bei einer Teilzeitarbeit haben die Arbeitnehmer prinzipiell Anspruch auf die ganze Urlaubsdauer. Entscheidend ist dabei die Zahl der Arbeitstage im Vollzeitjob, so die Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK) in Hamburg. Ist die Teilzeitarbeit an allen Arbeitstagen nur auf Stunden begrenzt, gibt es demnach genauso viel Urlaub wie bei der Ganztags-Arbeit.
Gerechnet wird nicht nach der tatsächlichen stundenweisen Beschäftigung, sondern mit ganzen Tagen. Arbeitet eine Teilzeitkraft nur an drei Tagen einer Fünf-Tage-Woche, besteht laut DAK nach dem drei Fünftel Prinzip ein Urlaubsanspruch für drei Arbeitstage. Nicht zum Urlaub zählen die arbeitsfreien Tage. Geregelt wird die Urlaubsdauer durch das Bundesurlaubsgesetz oder individuelle tarifliche Vereinbarungen. Die Höhe des Urlaubsgeldes richtet sich anteilig nach den wöchentlichen Arbeitstagen.

Der gesetzliche Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage - tariflich kann natürlich mehr verabredet werden.
Wenn Du also 5 Tage/Woche arbeitest, dann hast Du mindestens 24 Tage Urlaub.
Wenn Du etwa nur vier Tage arbeitetest, dann hättest Du 19 Tage, wobei als "Urlaubstage" natürlich nur die Wochentage zählen, an denen Du sonst gearbeitet hättest - in Summe wäre der Urlaub also ebenso lang.