Ich arbeite im Einzelhandel, sechs Tage die Woche, 43 Stunden Woche. Montag bis Freitag 8 Stunden am Tag und Samstag 3! Im Arbeitsvertrag stehen 20 Urlaubstage. Gelten die, ist das rechtens?

Das ist in keinem Fall rechtens, da schon bei einer Fünftagewoche der Mindesturlaub 24 Tage pro Jahr beträgt (Bundesurlaubsgesetz).
Bei einer Sechstagewoche müssten es also mindestens 29 Tage sein.

lt. Tarif 36 Werkstage = 6 Wochen
bitmap am 19. Dezember 2007 15:29 Lt. welchem Tarif? Es gibt keinen bundesweit allgemeinverbindlichen Tarifvertrag im Einzelhandel. Insofern wärs interessant, aus welchem Tarifvertrag (Bundesland?) du deine Angabe hast.
Also kann ich das trotz unterschriebenem Vertrag durchsetzen?
Gesetzliche Mindestregelungen dürfen nicht unterschritten werden. Wenn das so in deinem Vertrag steht dann hat diese Klausel aber keine Rechtsgültigkeit (der ganze Vertrag??!!??).
Ich habe meinen Arbeitgeber schon darauf angesprochen und er meinte der Vertrag sei frisch vom arbeitsgericht gekommen und überprüft!!! Er kann da nix machen und er wüßte es auch nicht!!!!
Die Tatsache, dass der AG angeblich nichts weiß, spielt keine Rolle. Die 24 Werktage (= 4 Wochen pro Kalenderjahr) sind eine gesetzliche Mindestvorgabe, die man weder per Arbeits- noch per Tarifvertrag unterschreiten kann. Stell dir vor, jeder AG schreibt irgendwas in den Arbeitsvertrag wie es ihm passt. Wenn ich die Frage nach der einseitigen Probezeitverlängerung lese (die war doch auch von dir?), dann frag ich mich sowieso woher dein AG seine arbeitsrechtlichen Kenntnisse hat. B...-Zeitung?
Ja, die war auch von mir!!!! Eigentlich müsste er sich auskennen. Hat seit über zehn Jahre sein Geschäft!!!
Der Mindesturlaub lt. Bundesurlaubsgesetz sind 24 Werktage und Werktage sind alle Tage außer Sonn- und Feiertage. Bei einer 5-Tage-Woche würden also umgerechnet 20 Arbeitstage reichen.
bitmap hat Recht!!
@bitmap:
Da hatte ich mich leider vertan!
Du hast recht.