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Wieviele Urlaubstage im Einzelhandel?

gefragt von Mimixs2 am 19.12.2007 um 12:21 Uhr

Ich arbeite im Einzelhandel, sechs Tage die Woche, 43 Stunden Woche. Montag bis Freitag 8 Stunden am Tag und Samstag 3! Im Arbeitsvertrag stehen 20 Urlaubstage. Gelten die, ist das rechtens?


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Urlaub (3446)
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Reply


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 19. Dezember 2007 12:27
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Das ist in keinem Fall rechtens, da schon bei einer Fünftagewoche der Mindesturlaub 24 Tage pro Jahr beträgt (Bundesurlaubsgesetz).

Bei einer Sechstagewoche müssten es also mindestens 29 Tage sein.

Kommentar von Mimixs2 am 19. Dezember 2007 12:29

Also kann ich das trotz unterschriebenem Vertrag durchsetzen?

Kommentar von 80cfd8fe29e38b8f9441001867ad5841smallWenne am 19. Dezember 2007 12:53

Gesetzliche Mindestregelungen dürfen nicht unterschritten werden. Wenn das so in deinem Vertrag steht dann hat diese Klausel aber keine Rechtsgültigkeit (der ganze Vertrag??!!??).

Kommentar von Mimixs2 am 19. Dezember 2007 13:01

Ich habe meinen Arbeitgeber schon darauf angesprochen und er meinte der Vertrag sei frisch vom arbeitsgericht gekommen und überprüft!!! Er kann da nix machen und er wüßte es auch nicht!!!!

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 19. Dezember 2007 13:37

Die Tatsache, dass der AG angeblich nichts weiß, spielt keine Rolle. Die 24 Werktage (= 4 Wochen pro Kalenderjahr) sind eine gesetzliche Mindestvorgabe, die man weder per Arbeits- noch per Tarifvertrag unterschreiten kann. Stell dir vor, jeder AG schreibt irgendwas in den Arbeitsvertrag wie es ihm passt. Wenn ich die Frage nach der einseitigen Probezeitverlängerung lese (die war doch auch von dir?), dann frag ich mich sowieso woher dein AG seine arbeitsrechtlichen Kenntnisse hat. B...-Zeitung?

Kommentar von Mimixs2 am 19. Dezember 2007 13:52

Ja, die war auch von mir!!!! Eigentlich müsste er sich auskennen. Hat seit über zehn Jahre sein Geschäft!!!

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 19. Dezember 2007 13:18

Der Mindesturlaub lt. Bundesurlaubsgesetz sind 24 Werktage und Werktage sind alle Tage außer Sonn- und Feiertage. Bei einer 5-Tage-Woche würden also umgerechnet 20 Arbeitstage reichen.

Kommentar von 21c8a73572ea08c80238ccea3561133esmallvollyhn am 19. Dezember 2007 13:20

bitmap hat Recht!!

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 19. Dezember 2007 13:30

@bitmap:

Da hatte ich mich leider vertan!

Du hast recht.


vampire
beantwortet von vampire am 19. Dezember 2007 15:13
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lt. Tarif 36 Werkstage = 6 Wochen

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 19. Dezember 2007 15:29

Lt. welchem Tarif? Es gibt keinen bundesweit allgemeinverbindlichen Tarifvertrag im Einzelhandel. Insofern wärs interessant, aus welchem Tarifvertrag (Bundesland?) du deine Angabe hast.


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